FAQ
Setup & Organisation
Wie funktioniert NADOVO? Was ist die Compliance-Journey?
NADOVO führt Sie in 5 Phasen durch die EU AI Act Compliance. Sie arbeiten die Phasen der Reihe nach ab:
Phase 1 — Discover: Erfassen Sie alle KI-Systeme in Ihrem Unternehmen (z.B. ChatGPT, Microsoft Copilot, KI-gestützte HR-Tools).
Phase 2 — Define: Legen Sie für jedes KI-System einen oder mehrere KI-Prozesse an — den konkreten Anwendungsfall (Verwendungszweck und Anwendungsbereich). Anhand dieses Einsatzzwecks ermittelt NADOVO automatisch die Risikoklasse (gemäß EU AI Act Anhang I und III).
Phase 3 — Assess: Bewerten Sie die Risiken Ihrer KI-Prozesse und planen Sie Maßnahmen zur Risikominderung.
Phase 4 — Implement: Fördern und dokumentieren Sie die KI-Kompetenz Ihrer Mitarbeiter (Art. 4 EU AI Act) und setzen Sie die nötigen Maßnahmen um.
Phase 5 — Monitor: Erfassen und melden Sie KI-Vorfälle, wenn etwas schiefläuft.
Wichtig — der Kern des NADOVO-Ansatzes: Klassifiziert wird nicht das KI-System, sondern der einzelne KI-Prozess (der Anwendungsfall). Erst der Einsatzzweck bestimmt die Risikostufe — dasselbe KI-System kann je nach Anwendung unterschiedlich eingestuft sein. Deshalb beginnt EU AI Act Compliance bei NADOVO beim Prozess, nicht beim System.
Tipp: Sie müssen nicht alle Phasen auf einmal abschließen. Beginnen Sie mit Phase 1 und arbeiten Sie sich Schritt für Schritt vor. Das Dashboard zeigt Ihnen jederzeit, wo Handlungsbedarf besteht.
In welcher Reihenfolge sollte ich vorgehen?
Die empfohlene Reihenfolge für den Einstieg:
- KI-Modell hinzufügen (Modul "KI-Modelle") — Übernehmen Sie zuerst die genutzten Modelle in "Meine Modelle" (aus dem Katalog auswählen oder als eigenes Modell anlegen). Wichtig: Beim Anlegen eines KI-Systems können Sie nur aus bereits hinzugefügten Modellen wählen — aus dem KI-System-Wizard heraus lässt sich kein Modell hinzufügen. Fehlt das passende Modell, verlassen Sie den Wizard kurz (Ihr Entwurf bleibt erhalten), fügen es im Modul "KI-Modelle" hinzu und kehren zurück.
- KI-System anlegen (Phase 1) — Tragen Sie Ihr KI-System ein und verknüpfen Sie das/die Modell(e). Steht das Modell noch nicht fest, wählen Sie den Eintrag „Unbekannt"; nutzt das System kein KI-Modell im Sinne des Katalogs, den Eintrag „Nicht anwendbar". Der Wizard führt Sie durch 5 Schritte.
- KI-System freigeben — Setzen Sie den Status auf "In Betrieb".
- KI-Prozess anlegen (Phase 2) — Beschreiben Sie den Verwendungszweck und wählen Sie den Anwendungsbereich aus der Liste. NADOVO klassifiziert den Prozess automatisch.
- KI-Prozess freigeben — Ist die Risikoklasse „Hochrisiko"/„Unzulässig" oder der Assessment-Status „Erforderlich", führt der Weg vorher über „Zur Prüfung einreichen" und ein genehmigtes Assessment (siehe unten).
- Schulungen & Maßnahmen (Phase 4) — Dokumentieren Sie die KI-Kompetenz Ihrer Mitarbeiter und setzen Sie die Maßnahmen um.
- KI-Inhalte nachweisen (KI-Content-Register) — Erfassen Sie KI-generierte Inhalte als Nachweis und dokumentieren Sie Prüfung und Kennzeichnung nach Art. 50 (siehe KI-Content-Register).
Wichtig: Ein KI-Prozess kann erst freigegeben werden, wenn das verknüpfte KI-System den Status "In Betrieb" hat. NADOVO weist Sie darauf hin, falls etwas fehlt.
Was ist der Unterschied zwischen KI-System, KI-Prozess und Assessment?
Diese drei Elemente bilden den Kern von NADOVO:
KI-System (Phase 1): Das ist die Technologie selbst — zum Beispiel "ChatGPT" oder "Microsoft Copilot". Sie erfassen hier, welches KI-Modell Sie nutzen, wie Sie das System beziehen, wo Modell und Daten betrieben werden und wer dafür verantwortlich ist.
KI-Prozess (Phase 2): Das ist der konkrete Anwendungsfall eines KI-Systems — zum Beispiel "Kundensupport per ChatGPT" oder "Bewerbungsvorauswahl mit KI-HR-Tool". Ein KI-System kann mehrere Prozesse haben. Entscheidend: Klassifiziert wird der Prozess, nicht das System — dasselbe KI-System kann je nach Anwendungsfall unterschiedliche Risikostufen haben.
Assessment (Phase 3): Das ist die Risikobewertung für einen konkreten KI-Prozess. Hier identifizieren Sie Risiken, definieren Maßnahmen und dokumentieren, wie Sie diese Risiken in den Griff bekommen.
Zusammenhang: Ein KI-System hat einen oder mehrere KI-Prozesse. Jeder KI-Prozess kann ein Assessment haben. Die drei Elemente sind miteinander verknüpft — Änderungen an einem Element können Auswirkungen auf die anderen haben.
Wie verwalte ich meine Benutzer und die Rollen?
Im Modul „Organisation" (sichtbar für Unternehmens-Admins) verwalten Sie im Tab „Benutzerverwaltung" die Benutzerkonten Ihres Unternehmens:
Benutzer hinzufügen: Sie laden über E-Mail, Vor- und Nachname ein; die Person erhält eine E-Mail mit Anmeldelink. Neue Benutzer erhalten automatisch die Rolle „Benutzer". Im Feld „Sprache der Einladung" legen Sie fest, in welcher Sprache die E-Mail verschickt wird — vorbelegt ist Ihre eigene Oberflächensprache. Ein erneutes Senden verwendet dieselbe Sprache wie die ursprüngliche Einladung.
Status: Aktiv, Inaktiv, Ausstehend (Einladung offen) oder Abgelaufen. Sie können Benutzer deaktivieren/aktivieren und Einladungen erneut senden oder widerrufen.
Adresse bereits vergeben: Der Hinweis nennt den konkreten Fall:
- „Für diese E-Mail-Adresse gibt es in dieser Organisation bereits einen Benutzer." — die Person ist schon da.
- „Der Benutzer mit dieser E-Mail-Adresse ist deaktiviert. Aktivieren Sie das bestehende Konto, statt neu einzuladen." — aktivieren statt einladen.
- „Diese E-Mail-Adresse gehört bereits zu einem Benutzerkonto einer anderen Organisation." — eine Person kann derzeit nur einer Organisation angehören.
Eine archivierte Person derselben Organisation lässt sich dagegen erneut einladen (siehe unten). Wer eine veraltete Einladung dennoch anklickt, wird darauf hingewiesen, sich stattdessen anzumelden oder „Passwort vergessen" zu nutzen; der bestehende Zugang bleibt unangetastet.
Deaktivieren, Archivieren und warum es kein Löschen gibt: Benutzerkonten kennen drei Zustände:
| Zustand | Bedeutung |
|---|---|
| Aktiv | Anmeldung möglich |
| Inaktiv | Anmeldung gesperrt, jederzeit wieder aktivierbar — etwa während einer Elternzeit |
| Archiviert | Zugehörigkeit zu Ihrer Organisation beendet; nicht über „Aktivieren" zurückzuholen, wohl aber über eine neue Einladung derselben Adresse |
Archivieren ist bewusst zweistufig: erst deaktivieren, dann archivieren; ein Bestätigungsdialog nennt vorher die Folgen. Archivierte Konten sind standardmäßig ausgeblendet — der Schalter „Archivierte anzeigen" neben der Suche blendet sie mit dem Badge „Archiviert" und ohne Aktionen ein. Löschen gibt es nicht: NADOVO ist ein Nachweis-Produkt, Freigaben, Befähigungen und Zuständigkeiten müssen einer Person zuordenbar bleiben. Genau deshalb bleiben beim Archivieren alle Nachweise und Zuordnungen erhalten.
Kehrt eine Person später zurück, laden Sie dieselbe E-Mail-Adresse einfach neu ein: Sie kommt mit demselben Benutzerkonto zurück und vergibt beim Annehmen ein neues Passwort. Alles, was ihr früher zugeordnet war — Freigaben, Befähigungen, Zuständigkeiten —, gehört wieder zu ihr. Maßgeblich bleibt der Name des bestehenden Kontos; trägt die neue Einladung einen anderen, ändert die Person ihn selbst im Profil. „Archiviert" bezieht sich also auf die Zugehörigkeit zu Ihrer Organisation, nicht auf die Person.
Rollen:
- Unternehmens-Admin — Vollzugriff inkl. Organisation und Benutzerverwaltung
- Benutzer — Standard-Zugriff auf die Unternehmensfunktionen
Ein Eintrag ohne Aktionsmenü? Wird Ihre Organisation von einem externen Consulting-Partner betreut, steht die betreuende Person einmal in der Liste — als Partner-Consultant gekennzeichnet, mit der Rolle Unternehmens-Admin und Status aktiv, aber ohne Aktionsmenü: Sie ist kein Benutzerkonto Ihrer Organisation, belegt keinen Platz gegen Ihr Limit und wird von Ihrem Partner verwaltet. Wechselt der Partner die zuständige Person, zeigt die Liste die neue. Mehr dazu unter Consulting-Partner.
Was gegen das Benutzer-Limit zählt: nur aktive Benutzer. Deaktivieren und Archivieren geben den Platz sofort frei — so laden Sie etwa während einer Elternzeit eine Vertretung ein. Beim Wiederaktivieren wird geprüft, ob das Limit noch Platz hat. Offene Einladungen reservieren ebenfalls einen Platz, damit nicht mehr Zusagen herausgehen, als der Tarif hergibt; läuft eine Einladung ab oder widerrufen Sie sie, wird der Platz wieder frei.
Benutzer und Mitarbeiterverzeichnis: Ein Benutzer ist ein Konto mit Login und zählt gegen Ihr Tarif-Limit. Das Mitarbeiterverzeichnis im Modul KI-Kompetenz führt alle Personen, die sich zuordnen lassen — jeden Benutzer Ihrer Organisation automatisch, dazu die von Hand erfassten Mitarbeitenden ohne Konto.
- Sie müssen einen Benutzer nicht zusätzlich als Mitarbeiter anlegen, damit er an einer Befähigung teilnehmen oder eine Maßnahme verantworten kann.
- Von Hand erfassen Sie nur Personen ohne eigenes Benutzerkonto.
- Ein Verzeichniseintrag gibt keinen Zugang zur Anwendung und zählt nicht gegen das Benutzer-Limit — maßgeblich sind allein aktive Benutzerkonten.
- Ein neu eingeladener Benutzer erscheint, sobald er die Einladung angenommen hat; eine offene Einladung noch nicht.
- Benennen Sie einen Benutzer um, ändert sich sein Name auch in den Auswahllisten, in bestehenden Befähigungen und in Berichten. Bereits geschriebene Audit-Einträge behalten den damaligen Namen.
Im Tab „Unternehmen" pflegen Sie zudem Ihr Unternehmensprofil und die KI-Compliance-Beauftragte — die für den EU AI Act verantwortliche Person. Wählen Sie dort auch das Land Ihres Unternehmens aus der Auswahlliste: Es bestimmt, welche Meldebehörde bei KI-Vorfällen vorbelegt wird (siehe KI-Vorfälle).
Warum kann ich mich nicht anmelden?
Die Anmeldemaske nennt den Grund. Vier Fälle kommen vor:
| Meldung | Bedeutung | Was tun |
|---|---|---|
| „E-Mail-Adresse oder Passwort ist falsch." | Eine der beiden Angaben stimmt nicht. Aus Sicherheitsgründen sagt NADOVO bewusst nicht, welche — sonst ließe sich damit prüfen, wer ein Konto hat | Eingabe prüfen; im Zweifel „Passwort vergessen" nutzen |
| „Ihr Zugang ist vorübergehend deaktiviert. Bitte wenden Sie sich an Ihren Administrator." | Ihr Konto steht auf „Inaktiv" — es kann jederzeit wieder aktiviert werden | Unternehmens-Admin ansprechen |
| „Ihr Zugang besteht nicht mehr. Bitte wenden Sie sich an Ihren Administrator." | Das Konto ist archiviert, also endgültig geschlossen | Unternehmens-Admin ansprechen; bei Bedarf wird eine neue Einladung verschickt |
| Hinweis auf zu viele Versuche | Nach fünf Fehlversuchen sperrt NADOVO die Anmeldung vorübergehend | Rund 15 Minuten warten, dann erneut versuchen |
Ich war angemeldet und sehe plötzlich einen Sperr-Hinweis: Wird Ihr Konto während der Sitzung deaktiviert oder archiviert, zeigt NADOVO eine eigene Seite mit der Erklärung — „Ihr Zugang ist vorübergehend gesperrt. Bitte wenden Sie sich an Ihren Administrator oder an den NADOVO-Support." bzw. bei einem archivierten Konto „Ihr Zugang wurde deaktiviert. …" —, einem Countdown („Sie werden in 10 Sekunden abgemeldet.") und dem Knopf „Abmelden". Die Seite bleibt auch nach einem Neuladen stehen; abgemeldet werden Sie nie ohne Erklärung.
Ist das Konto Ihrer ganzen Organisation gesperrt, sind alle Zugänge dieser Organisation gesperrt — auch die der Unternehmens-Admins. Wenden Sie sich dann an den NADOVO-Support. Wird die Sperre aufgehoben, kehrt jeder Zugang in genau den Zustand zurück, den er vorher hatte: Wer vorher deaktiviert war, bleibt deaktiviert, wer archiviert war, bleibt archiviert.
Mehr zu den Kontozuständen steht unter „Wie verwalte ich meine Benutzer und die Rollen?".
Ich habe mein Passwort vergessen — wie setze ich es zurück?
Auf der Anmeldeseite über „Passwort vergessen?". So läuft es ab:
- E-Mail-Adresse eingeben, „Zurücksetz-Link senden" — es erscheint „E-Mail gesendet". „Zurück zum Login" führt zur Anmeldemaske.
- Der Link in der E-Mail öffnet die Seite „Neues Passwort setzen" — auch wenn Sie nicht angemeldet sind. Sie müssen sich vorher also nirgends einloggen.
- Das neue Passwort muss alle fünf Anforderungen erfüllen, die unter dem Feld mit Haken mitlaufen: mindestens 8 Zeichen, ein Großbuchstabe, ein Kleinbuchstabe, eine Zahl und ein Sonderzeichen (z.B.
!@#$%&*-_.,?). Die Anzeige „Passwortstärke" wird erst grün, wenn alle fünf erfüllt sind. - Nach „Passwort setzen" erscheint die Seite „Passwort geändert": „Ihr Passwort wurde geändert. Aus Sicherheitsgründen wurden alle Sitzungen beendet – auch diese. Bitte melden Sie sich mit dem neuen Passwort an." Über „Zur Anmeldung" geht es weiter. Alle bisherigen Sitzungen enden — auch auf anderen Geräten.
Beim Abmelden bestätigt NADOVO das mit dem Hinweis „Sie wurden erfolgreich abgemeldet." Haben Sie die Anwendung in einem zweiten Fenster offen, wechselt auch dieses von selbst zur Anmeldeseite — beim Abmelden wie beim Passwortwechsel.
Der Link gilt einmal und läuft nach etwa einer Stunde ab. Danach steht dort „Link nicht mehr gültig" mit dem Hinweis, über „Passwort vergessen?" einen neuen anzufordern. Fordern Sie einen neuen Link an, wird der vorherige ungültig — verwenden Sie immer den jüngsten aus Ihrem Postfach.
Nicht zu verwechseln mit „Passwort ändern" unter Einstellungen → Sicherheit: Das ist der Weg für Angemeldete, dort geben Sie Ihr aktuelles Passwort ein. Dieselben fünf Anforderungen gelten dort ebenso — genau wie beim Annehmen einer Einladung. Eine Regel auf allen drei Wegen.
Wo sehe ich meinen Plan und meine Limits?
Direkt unter der Überschrift im Modul „Organisation" zeigt eine Info-Box Ihren aktuellen Plan sowie die Auslastung der Plan-Limits: die Anzahl der Benutzer und der KI-Systeme, jeweils als „aktuell von maximal" (bzw. „unbegrenzt", wenn Ihr Tarif kein Limit hat).
Reicht ein Limit nicht mehr aus, wenden Sie sich für ein Upgrade an Ihren Administrator bzw. den Support. Was passiert, wenn ein Limit erreicht ist, steht unter „Warum kann ich kein neues KI-System anlegen?".
Welche Angaben im Unternehmensprofil sind wichtig?
Das Unternehmensprofil pflegen Unternehmens-Admins im Modul „Organisation" im Tab „Unternehmen". Mehrere Angaben haben direkte Auswirkungen in der Plattform:
- Land (Auswahlliste): bestimmt, welche Meldebehörde bei KI-Vorfällen vorbelegt wird (siehe KI-Vorfälle).
- Öffentliche Stelle oder Erbringer öffentlicher Dienste (Schalter): steuert, ob bei Hochrisiko-Prozessen die Grundrechte-Folgenabschätzung (FRIA) Pflicht ist (Art. 27 Abs. 1, siehe Assessment) — die Einstellung wirkt auf alle Hochrisiko-Assessments.
- KI-Compliance-Beauftragte: der Abschnitt für die Person, die für die Einhaltung des EU AI Act verantwortlich ist. Unter „Beauftragte Person" wählen Sie sie als Interne Person (im Unternehmen angestellt) oder Externe Person (Berater/Dienstleister). Nicht zu verwechseln mit den Verantwortlichen für die menschliche Aufsicht (je KI-Prozess im Assessment, aus dem Befähigungsregister) und den Verantwortlichen für Maßnahmen (je Aufgabe, aus dem Mitarbeiterverzeichnis) — das sind andere Rollen.
- Vier-Augen-Prinzip bei der Freigabe: optionale Governance-Einstellung für das KI-Content-Register — wenn aktiviert, muss der Freigabe-Verantwortliche eine andere Person als der Ersteller sein.
- Firmenlogo: erscheint auf den Deckblättern aller PDF-Berichte (siehe eigene Frage unten).
Kann ich mein Firmenlogo auf die PDF-Berichte setzen?
Ja. Administratoren laden das Logo im Modul „Organisation" → Tab „Unternehmen" hoch (Feld „Firmenlogo (Berichte)"). Es erscheint danach auf den Deckblättern aller PDF-Berichte — Befähigungs-Nachweise, KI-Content-Nachweise und Audit-Trail-Exporte — oberhalb des NADOVO-Logos.
- Format: PNG oder JPEG, maximal 1 MB. NADOVO prüft den tatsächlichen Dateiinhalt, nicht nur die Dateiendung — eine umbenannte oder beschädigte Datei wird abgelehnt.
- Sofort wirksam: Hochladen, Ersetzen und Entfernen wirken sofort, unabhängig vom „Speichern"-Button der Firmeneinstellungen. Bereits erzeugte Berichte übernehmen ein geändertes Logo nicht — erzeugen Sie den Bericht neu.
- Entfernen: Über „Entfernen" (mit Bestätigung); die Berichte verwenden dann wieder das Standard-Deckblatt.
Kein White-Label: Das NADOVO-Branding bleibt auf allen Berichten erhalten. Ihr Logo erscheint zusätzlich darüber — als Absender des Dokuments.
Wo ändere ich Sprache, Passwort oder Darstellung (Hell/Dunkel)?
Im Modul „Einstellungen" verwalten Sie Ihre persönlichen Einstellungen — in drei Tabs:
- Profil: Vor- und Nachname, bearbeitbar über „Änderungen speichern". Die E-Mail-Adresse kann nur der Support ändern; Ihre Rolle können nur Administratoren anpassen.
- Darstellung: Theme wählen — Hell, Dunkel oder System (folgt der Betriebssystem-Einstellung) — sowie die Sprache der Anwendung (Deutsch/Englisch). Hier steuern Sie auch, ob die Willkommens-Übersicht (der 5-Phasen-Überblick) bei jedem Login angezeigt wird.
- Sicherheit: Passwort ändern — es gelten dieselben fünf Anforderungen wie überall sonst: mindestens 8 Zeichen, Groß- und Kleinbuchstabe, Zahl und ein Sonderzeichen (z.B.
!@#$%&*-_.,?). Die Karte sagt vorab, was danach passiert: „Nach dem Ändern werden Sie abgemeldet und melden sich mit dem neuen Passwort an; alle anderen Sitzungen werden ebenfalls beendet." Danach erscheint die Seite „Passwort geändert" mit dem Knopf „Zur Anmeldung" — dieselbe Seite wie am Ende von „Passwort vergessen".
Muss ich Theme oder Sprache mit „Speichern" bestätigen? Nein. Alles im Tab „Darstellung" wird automatisch beim Umschalten gespeichert. Nur die Namensänderung im Tab „Profil" braucht den Button „Änderungen speichern".
Diese Einstellungen gelten nur für Ihren eigenen Account. Unternehmensweite Angaben (Team, Unternehmensprofil) pflegen Unternehmens-Admins im Modul „Organisation" (siehe oben).
Mein Kollege sieht am selben Rechner ein anderes Theme als ich — ist das richtig?
Ja. Hell/Dunkel wird pro Benutzerkonto gespeichert, nicht pro Gerät oder Browser. Wenn sich mehrere Personen denselben Rechner teilen, sieht jede angemeldete Person ihre eigene Einstellung — beim Anmelden wird sie automatisch angewendet.
Neue Konten starten mit „System": Die Anwendung folgt dann der Hell-/Dunkel-Einstellung des Betriebssystems, bis Sie unter „Einstellungen" → „Darstellung" eine eigene Wahl treffen.
Wo finde ich die Hilfe zu einem Feld — und die Rechtsgrundlage dazu?
In allen drei Assistenten (KI-System, KI-Prozess, Assessment) steht rechts neben dem Formular die Karte „Hilfe & Hinweise". Solange Sie nichts angesteuert haben, lädt sie ein: „Fahren Sie mit der Maus über ein Feld oder klicken Sie hinein, um die Hilfe dazu zu sehen."
- Auslösen: Überfahren mit der Maus oder Hineinklicken — beides wirkt auf der ganzen Feldbox, bei jedem Feldtyp gleich.
- Der Text bleibt stehen, wenn Sie das Feld verlassen; erst das nächste Feld tauscht ihn aus. Beim Scrollen wandert die Karte mit.
- Inhalt: wozu das Feld dient, Details, Tipps und Beispiele — und, wo es eine gibt, der eigene Block „Rechtsgrundlage".
Die Rechtsgrundlage ist verlinkt. Jeder Eintrag (z.B. „Art. 27 Abs. 1 KI-Verordnung" oder „Art. 9 DSGVO") öffnet die amtliche Fassung auf EUR-Lex in einem neuen Tab und springt direkt zum Artikel. So prüfen Sie eine Angabe an der Quelle, ohne den Assistenten zu verlassen.
Nicht jeder Schritt hat Hilfe. Im Assessment tragen die Schritte 1 und 4 eine Hilfekarte; die Schritte 2, 3, 5 und 6 (Art.-5-Prüfung, Risikoidentifikation, Aufsicht, Abschluss) kommen bewusst ohne aus — dort führt der Schritt selbst durch die Fragen.
Dashboard
Was zeigt das Dashboard?
Das Dashboard ist die Startseite. Oben begrüßt NADOVO Sie nach Tageszeit mit Namen; darunter stehen Ihr Unternehmen und Ihre Rolle. Danach folgen — je nach Rolle — drei Bereiche.
1. Compliance-Monitor (nur Administratoren und Consulting-Partner). Die Kopfzeile sagt in einem Satz, woran Sie sind: „Handlungsbedarf — N offene Prüfpunkte" oder „Keine offenen Prüfpunkte". Darunter steht der Vorbehalt „Bewertung auf Basis der dokumentierten Angaben, kein Rechtsgutachten" — gezählt wird Ihre Dokumentation, bewertet wird nicht. Fünf Karten fassen zusammen:
| Karte | Was sie zählt |
|---|---|
| Systeme | KI-Systeme mit abgekündigtem Modell und inaktive Systeme mit pausierten Prozessen |
| Assessments | Prozesse mit Assessment-Pflicht ohne freigegebenes Assessment („ausstehend") und Assessments, die nach einer Änderung überprüft werden müssen („zu prüfen") |
| Maßnahmen | überfällige Maßnahmen |
| Vorfälle | offene KI-Vorfälle; die Karte nennt, wie viele meldepflichtig sind |
| Fristen | Termine der nächsten 30 Tage — „Kommend · kein Verstoß" |
Ein Klick auf eine Karte filtert die Liste darunter, ein zweiter hebt den Filter auf. Die Liste der offenen Prüfpunkte nennt Typ, Objekt, Grund, Frist und die passende Aktion; die Spalten sind sortierbar, ein Typ-Filter grenzt weiter ein. Die Fußzeile zählt umgesetzte und laufende Maßnahmen. Ein Zeitstempel („Stand …") sagt, wie aktuell die Zahlen sind.
2. „Für mich" (alle Rollen). Links „Meine Aufgaben" — was Sie persönlich tun müssen: Freigaben eingereichter Prozesse und Assessments (nur Administratoren), Vier-Augen-Freigaben im KI-Content-Register (wenn die Regel aktiv ist) sowie an Prozessen, für die Sie verantwortlich sind: Assessment durchführen, empfohlenes Assessment starten, Assessment überprüfen, offene Maßnahmen bearbeiten. Kritisches steht oben. Rechts „Meine Verantwortung" — Ihre KI-Systeme und Prozesse mit Status und Hinweisen („Modell abgekündigt", „Assessment ausstehend", „2 offene Maßnahmen"); ein Klick auf die Zeile öffnet die Detailseite.
3. „Letzte Änderungen" (alle Rollen). Wer hat wann was getan: Anlage, Einreichung, Freigabe und neue Versionen von KI-Systemen, Prozessen und Assessments; erfasste und gelöste KI-Vorfälle; freigegebene Einträge im KI-Content-Register; dazu neue Modelle im Katalog. Fünf Zeilen, „Alle N anzeigen" klappt auf die letzten 25 auf. Der Feed zeigt Ereignisse, keine Feldänderungen — die vollständige Historie steht im Änderungsbericht.
Lange Listen zeigen überall 10 Zeilen mit „Alle N anzeigen" und „Weniger anzeigen".
Was ist der Unterschied zwischen einem Prüfpunkt und einer Frist?
Ein Prüfpunkt ist ein offener Punkt mit Handlungsbedarf — ein Prozess ohne freigegebenes Assessment, ein zu überprüfendes Assessment, ein offener KI-Vorfall, eine überfällige Maßnahme, ein System mit abgekündigtem Modell oder ein inaktives System mit pausierten Prozessen. Prüfpunkte werden gezählt und stehen in der Überschrift des Monitors.
Eine Frist ist ein Termin der nächsten 30 Tage: eine fällige Maßnahme, die Meldefrist nach Art. 73, ein Überprüfungsdatum eines Assessments oder eine geplante Schulung. Fristen sind informativ — damit nichts überraschend ausläuft — und werden nicht mitgezählt. Überfällige Termine erscheinen rot.
Warum sehe ich als Benutzer keinen Compliance-Monitor?
Der Monitor bündelt den Handlungsbedarf des ganzen Unternehmens und ist Administratoren und Consulting-Partnern vorbehalten. Als Benutzer sehen Sie „Für mich" und „Letzte Änderungen" — also alles, was Sie persönlich betrifft, und was im Unternehmen passiert ist.
Mein Prozess steht unter „Assessments", obwohl ich schon eines begonnen habe — warum?
Gezählt wird ein freigegebenes Assessment. Ein begonnenes, abgeschlossenes oder eingereichtes Assessment erscheint bis zur Freigabe weiter als Prüfpunkt — die Freigabe ist ein eigener Schritt (siehe Risikobewertung). Administratoren finden die offene Freigabe unter „Meine Aufgaben".
Kann ich die Bereiche des Dashboards verschieben oder ausblenden?
Nein, die Reihenfolge ist fest. Personalisiert ist das Dashboard über den Bereich „Für mich": Er zeigt genau die Systeme, Prozesse und Aufgaben, die Ihnen zugeordnet sind. Die Orientierung entlang der fünf Phasen finden Sie in der Seitenleiste.
KI-Modelle
Was ist der Unterschied zwischen KI-Modellen und KI-Systemen?
KI-Modelle sind die zugrunde liegenden Modelle (z.B. GPT-4, Claude, Gemini) — eine Bibliothek, aus der Sie auswählen. Im Modul „KI-Modelle" legen Sie unter „Meine Modelle" fest, welche Modelle in Ihrem Unternehmen genutzt werden.
KI-Systeme (Phase 1) sind die konkreten KI-Systeme, die Sie tatsächlich einsetzen und nach EU AI Act dokumentieren müssen. Ein KI-System verweist auf ein oder mehrere KI-Modelle: Beim Anlegen wählen Sie im Schritt „KI-Modell und Bezug" die genutzten Modelle aus — aus den zuvor hinzugefügten Modellen — und geben deren „Rolle im System" an (z.B. Classifier, Generator). Eines der Modelle ist das Primärmodell; aus ihm leitet NADOVO Modellanbieter und Modellversion ab und belegt den Systemtyp vor. Steht das Modell nicht fest, wählen Sie den Eintrag „Unbekannt"; nutzt das System gar kein KI-Modell im Sinne des Katalogs (z.B. ein regelbasiertes Fachsystem), den Eintrag „Nicht anwendbar".
Kurz: Das KI-Modell ist die Technologie-Grundlage, das KI-System ist Ihr konkreter Einsatz davon.
Wie füge ich KI-Modelle hinzu? Kann ich eigene importieren?
Im Modul „KI-Modelle" gibt es zwei Bereiche:
- Modell-Katalog: eine zentrale, von NADOVO gepflegte Bibliothek bekannter Modelle. Mit „Auswählen" übernehmen Sie ein Modell in „Meine Modelle" (oder „Alle von {Anbieter} auswählen" für alle Modelle eines Anbieters).
- Meine Modelle: Ihre ausgewählten Modelle, nach Anbieter gruppiert.
Nutzen Sie ein Modell, das nicht im Katalog steht? Mit „Eigenes Modell hinzufügen" legen Sie ein unternehmenseigenes Modell an (Name, Anbieter, Version, Kategorie, Beschreibung) — es erhält das Kennzeichen „Eigenes Modell".
Noch kein passendes Modell? Wissen Sie noch nicht, welches Modell genutzt wird — oder haben Sie das Hinzufügen vergessen? Dann wählen Sie beim Verknüpfen im KI-System den Eintrag „Unbekannt" und tragen das konkrete Modell später nach. Für Systeme ohne KI-Modell im Sinne des Katalogs (z.B. regelbasierte Fachsysteme) gibt es den Eintrag „Nicht anwendbar".
Hinweis: Einen Datei-Import (z.B. JSON) gibt es für Endnutzer nicht — der Katalog wird zentral gepflegt. Sie wählen also aus dem Katalog aus oder legen eigene Modelle an.
KI-Systeme (Phase 1)
Was bedeuten die verschiedenen Status bei KI-Systemen?
| Status | Bedeutung | Was Sie tun können |
|---|---|---|
| Entwurf | Das System ist noch in Bearbeitung | Bearbeiten, löschen oder freigeben |
| In Betrieb | Das System ist aktiv und freigegeben | Deaktivieren oder neue Version erstellen |
| Außer Betrieb | Das System ist vorübergehend nicht in Betrieb | Reaktivieren |
| Abgelöst | Das System wurde durch eine neue Version ersetzt | Nur noch ansehen, nicht mehr bearbeiten |
Warum kann ich kein neues KI-System anlegen — der Button ist ausgegraut?
Jeder Tarif enthält eine maximale Anzahl KI-Systeme. Ist sie erreicht, deaktiviert NADOVO in der Übersicht den Button „Neues KI-System". Fahren Sie mit der Maus darüber, zeigt ein Hinweis den aktuellen Stand: „Limit erreicht (X von Y KI-Systemen)".
Was tun? Entweder ein nicht mehr benötigtes KI-System löschen — oder Ihren Administrator für ein Upgrade des Tarifs kontaktieren. Wie viele Systeme Ihr Tarif erlaubt und wie viele davon belegt sind, sehen Sie im Modul „Organisation".
Achtung beim Weg über die Compliance-Reise: Öffnen Sie das Formular über den Menüpunkt „KI-System erfassen" (Seitenleiste, Phase DISCOVER), greift die Sperre nicht vorab — der Menüpunkt bleibt anklickbar. Sie können das Formular dann vollständig ausfüllen, und die Meldung „Limit erreicht" erscheint erst beim Speichern; die Eingaben werden nicht übernommen. Legen Sie neue KI-Systeme deshalb am besten immer über die Übersicht an, wo Sie das Limit vorab sehen.
Gilt auch für Benutzer: Für die Anzahl der Benutzerkonten gibt es dasselbe Tarif-Limit, mit demselben Verhalten im Modul „Organisation". Tarife ohne Begrenzung zeigen kein Limit an. Gezählt werden dort nur aktive Benutzer und offene Einladungen (siehe Benutzerverwaltung).
Warum kann ich mein KI-System nicht freigeben?
Weil eine Pflichtangabe fehlt — und die Meldung sagt Ihnen welche. Statt eines allgemeinen „Freigabe fehlgeschlagen" nennt NADOVO die konkreten Felder samt den Begriffen, unter denen sie im Assistenten stehen: „Freigabe nicht möglich. Bitte ergänzen Sie im Wizard: …". Vor der Freigabe müssen gesetzt sein:
- die Bezugsform und der Systemtyp (Schritt „KI-Modell und Bezug"),
- mindestens ein KI-Modell — auch „Unbekannt" oder „Nicht anwendbar" ist ein gültiger Eintrag,
- die drei Standorte — Standort Modell, Standort Datenhaltung, Sitz des Systemanbieters (Schritt „Standorte"; „Unbekannt" ist dort zulässig),
- bei eingekauften Systemen (SaaS/API, On-Premise, eingebettet) die Antwort auf die Frage „Wird das System unter eigenem Namen oder eigener Marke betrieben?" (Schritt „KI-Modell und Bezug"),
- bei einem zweckgebundenen Fachsystem die Zweckbestimmung laut Anbieter (Schritt „Dokumentation").
Außerdem muss die KI-Definition nach Art. 3 Nr. 1 mit ja oder nein beantwortet sein. Steht sie auf „Unklar" oder ist sie offen, lautet die Meldung: „Freigabe nicht möglich: Die KI-Definition nach Art. 3 Nr. 1 ist noch nicht entschieden." — „Unklar" lässt sich speichern, aber nicht freigeben (siehe die nächste Frage).
Ergänzen Sie die genannten Angaben, speichern Sie, und geben Sie erneut frei.
Das gilt app-weit: Schlägt eine Aktion fehl — Freigabe, Statuswechsel, Löschen, Einladung —, zeigt NADOVO die konkrete Begründung des Servers und nicht mehr nur, dass etwas fehlgeschlagen ist.
Was bedeutet die Frage „Ist dies ein KI-System im Sinne des AI Act?"
Im Schritt „Dokumentation" des KI-System-Assistenten dokumentieren Sie die KI-Definition nach Art. 3 Nr. 1: Leitet das System Ausgaben aus Eingaben ab, arbeitet es mit einem gewissen Grad an Autonomie, ist das Ergebnis über feste Regeln hinaus variabel? Drei Antworten stehen zur Wahl:
- „Ja, KI-System im Sinne des AI Act" — der Normalfall. Das System durchläuft die Compliance-Journey wie gewohnt.
- „Nein, kein KI-System" — mit kurzer Begründung. Das ist Ihr dokumentierter Nachweis, dass Sie geprüft haben: Das System bleibt im Inventar und durchläuft die normale Freigabe, trägt in der Übersicht aber das Kennzeichen „Kein KI-System" und ist im KI-Prozess-Assistenten nicht auswählbar — Zweckbestimmung und ausgeschlossene Verwendungen entfallen.
- „Unklar" — lässt sich speichern, aber nicht freigeben. Klären Sie die Frage anhand der Anbieterunterlagen und beantworten Sie sie mit ja oder nein.
Die Detailseite beginnt mit dem Ergebnis dieser Prüfung und folgt danach den Schritten des Assistenten (Grunddaten · KI-Modell und Bezug · Standorte · Dokumentation). Systeme, deren KI-Definition noch nie abgefragt wurde, zeigen dort „Noch nicht geprüft — die KI-Definition wird mit der nächsten Version des Systems abgefragt." — sie bleiben bis dahin normal nutzbar.
Ich kenne einen Standort meines KI-Systems nicht — was trage ich ein?
Wählen Sie „Unbekannt". Der Schritt „Standorte" fragt drei Angaben ab — Standort Modell (Betrieb / Hosting), Standort Datenhaltung und Sitz des Systemanbieters — jeweils mit den Werten „EU / EWR", „Drittland" und „Unbekannt" (bei der Datenhaltung zusätzlich „Keine").
„Unbekannt" wird gespeichert und als offener Punkt im Review und auf der Detailseite geführt; die Freigabe blockiert es nicht. Klären Sie die Angabe beim Anbieter (Serverstandort laut Anbieter bzw. Auftragsverarbeitungsvertrag) und tragen Sie sie in der nächsten Version nach.
Wie hinterlege ich Anbieterunterlagen als Dateien am KI-System?
Im Schritt „Dokumentation" des KI-System-Assistenten hat die Karte „Dokumentation" zwei Reiter: „Dateien" und „Links". Im Reiter „Dateien" legen Sie die Unterlagen ab, mit denen Sie das System bewertet haben — Betriebsanleitung, Produktdokumentation, AGB, Usage Policy — optional mit einer Bezeichnung (z.B. „Betriebsanleitung v3.2, Stand 05/2026"). Der Reiter „Links" nimmt weiterhin URLs zu lebenden Quellen auf (Hersteller-Portal, internes Wiki).
Die Regeln:
- Formate: PDF, PNG, JPG, WebP bis 5 MB. Geprüft wird der Dateiinhalt, nicht die Endung. Je Version darf ein Dateiname nur einmal vorkommen.
- Bei einem neuen System speichert der erste Upload den Entwurf automatisch (Meldung „Entwurf wurde gespeichert.").
- Ein Klick auf eine Datei öffnet die Vorschau im Dialog; die Detailseite zeigt die Dateien unter „Dokumentation" nur an.
- Dateien lassen sich nur im Entwurf ändern — die Unterlagen einer freigegebenen Version sind eingefrorener Nachweis (Art. 26 Abs. 1 ist nur mit der damaligen Betriebsanleitung belegbar). Zum Ergänzen legen Sie eine neue Version an: Sie übernimmt die Dateien der Vorgängerversion; Entfernen im neuen Entwurf berührt die alte Version nicht.
- Entfernen kann nur ein Firmen-Administrator. Jedes Hinzufügen und Entfernen erscheint im Audit Trail als Zeile „Dokument".
- Die Dateien liegen im EU-Hosting der Plattform (privater Speicher, Zugriff nur über die Anwendung mit kurzlebigen Links).
Woher kommt der Vorschlag bei „Ausgeschlossene Verwendungen"?
Aus einer von NADOVO gepflegten Zusammenfassung der offiziellen Usage Policy des Modellanbieters — mit Quelle und Stand. Im Schritt „Dokumentation" zeigt das Feld „Ausgeschlossene Verwendungen" dann eine Vorschlags-Box: „Vorschlag aus dem Modellkatalog: Usage Policy {Anbieter} (Stand {Datum})" mit dem Link „Quelle öffnen", einer kurzen Vorschau und dem Button „Übernehmen".
Die Übernahme füllt den Text und die Fundstelle (URL mit Stand-Datum); beides bleibt frei editierbar und friert mit der Freigabe ein. Die Übernahme ist Ihre Selbstauskunft — prüfen Sie den Text und passen Sie ihn bei Bedarf an. Aktualisiert NADOVO die hinterlegte Policy später, ändert das Ihr System nicht: Der übernommene Text ist eine Kopie, und freigegebene Stände bleiben unberührt.
Die Box erscheint nur, wenn alles zusammenpasst: Der Anbieter des Primärmodells ist mit einer Policy hinterlegt, die Bezugsform ist „SaaS / API" (oder der Systemanbieter ist der Modellanbieter), das System ist nicht in eine Fachanwendung eingebettet — und das Feld ist noch leer. Bereits getippter Text wird nie überschrieben; nach der Übernahme verschwindet die Box. Bei eingebetteten Systemen gilt stattdessen die Dokumentation des Fachanwendungs-Herstellers.
In der Detailansicht sind URLs in den Fundstellen (Zweckbestimmung und ausgeschlossene Verwendungen) als Link anklickbar — sie öffnen in einem neuen Tab.
Welche Bedeutung hat das Datum „Inbetriebnahme in Ihrer Organisation"?
Das Datum ist die einzige Eingabe im Schritt „Review & Freigabe" und optional: Tragen Sie nichts ein, setzt NADOVO bei der Freigabe automatisch das Freigabedatum als Inbetriebnahme.
Läuft das System in Ihrer Organisation schon länger, tragen Sie das tatsächliche Datum ein — es entscheidet über den Bestandsschutz nach Art. 111 Abs. 2 EU AI Act: Hochrisiko-Systeme, die vor dem Geltungsbeginn von Kapitel III in Betrieb genommen wurden, fallen nur bei wesentlichen Designänderungen unter die Verordnung. Zusätzlich hält NADOVO bei jeder Freigabe den Rechtsstand fest (die Fassung der KI-Verordnung zum Freigabezeitpunkt).
Was passiert, wenn ich ein KI-System deaktiviere?
Wenn Sie ein KI-System deaktivieren, aktualisiert NADOVO automatisch alle verknüpften Elemente:
- KI-Prozesse die mit diesem System verbunden sind, werden auf "Pausiert" gesetzt
- Assessments die mit diesen Prozessen verbunden sind, erhalten den Status "Überprüfung erforderlich"
Der Dialog zeigt Ihnen vorab alle betroffenen Prozesse mit Name, ID und Risikoklasse — ohne Auswahlmöglichkeit: Alle werden pausiert. Das ist keine Einstellung, sondern die zwingende Folge, denn ein KI-Prozess darf nur freigegeben sein, solange sein KI-System einsatzbereit ist. Die Erfolgsmeldung nennt die Zahl der betroffenen Prozesse und Bewertungen. Umgekehrt gilt dasselbe: Weil ein Prozess ausschließlich durch das Außerbetriebsetzen seines Systems pausiert wird, stellt das Wiederinbetriebnehmen den vorherigen Stand vollständig wieder her.
Wollen Sie einen einzelnen Prozess dauerhaft stilllegen, tun Sie das im Modul „KI-Prozesse" über Archivieren — nicht über das KI-System.
Warum? Wenn ein KI-System nicht mehr in Betrieb ist, können die zugehörigen Prozesse nicht weiterlaufen. Die EU AI Act Verordnung verlangt, dass Sie Ihre Risikobewertungen aktuell halten — wenn sich am System etwas ändert, müssen die Bewertungen überprüft werden.
Was müssen Sie tun?
- Wenn die Deaktivierung vorübergehend ist: Reaktivieren Sie das System später. Dabei werden alle pausierten Prozesse dieses Systems wieder freigegeben; die zugehörigen Assessments bleiben auf "Überprüfung erforderlich" und müssen erneut geprüft werden.
- Wenn die Deaktivierung dauerhaft ist: Archivieren Sie die Prozesse und erstellen Sie gegebenenfalls neue für ein Ersatzsystem.
Was bedeutet "Neue Version erstellen" bei einem KI-System?
Wenn sich an einem KI-System etwas Wesentliches ändert — zum Beispiel ein anderes KI-Modell, ein anderer Standort (Modell, Datenhaltung, Anbieter-Sitz) oder das Ergebnis der KI-Definition — erstellen Sie eine neue Version statt das bestehende System zu überschreiben.
Warum neue Version statt einfach bearbeiten? Der EU AI Act fordert, dass Änderungen nachvollziehbar dokumentiert werden (Art. 12). Durch die Versionierung bleibt der alte Zustand erhalten und die Änderung ist jederzeit nachweisbar — auch für Prüfer und Aufsichtsbehörden.
Was passiert beim Erstellen einer neuen Version?
- NADOVO kopiert alle Daten der aktuellen Version in einen neuen Entwurf
- Sie bearbeiten die geänderten Felder im Wizard
- Im letzten Schritt sehen Sie eine Zusammenfassung der Änderungen
- Nach der Freigabe wird die alte Version abgelöst und die neue Version wird aktiv. In der Versionshistorie des KI-Systems trägt die jüngste Version das Kennzeichen „Aktuell"; die abgelöste erkennen Sie an ihrem Status „Abgelöst"
Wo finde ich die Versionshistorie? Auf der Detailseite im Tab „Versionshistorie"; aus der Übersicht führt der gleichnamige Eintrag im Drei-Punkte-Menü direkt dorthin. Jede Zeile nennt ID und Version, den Status, Datum und Person — bei Prozessen zusätzlich Freigebenden und Freigabe-Kommentar. Über „Anzeigen" öffnen Sie eine einzelne Version, über „Vergleichen" zwei Versionen nebeneinander (bei KI-Systemen und Prozessen).
Sie sehen eine alte Version? Dann steht oben ein Hinweis „Abgelöste Version" mit dem Knopf „Zur aktuellen Version". Auch die Brotkrumen-Navigation über dem Titel („Übersicht → ID · Name · Version") bringt Sie zurück. 5. Verknüpfte KI-Prozesse werden pausiert und müssen ebenfalls aktualisiert werden
Tipp: Sie müssen die Versionsnummer nicht selbst verwalten. NADOVO erkennt automatisch, was sich geändert hat, und schlägt eine passende Version vor.
KI-Prozesse (Phase 2)
Welche Pflichtangaben hat der Tab „Zweck & Einsatz"?
Neben der Zweckbestimmung und dem Anwendungsbereich verlangt der Tab „Zweck & Einsatz" (Schritt „Zweck & Geltungsbereich"):
- Zweckbestimmung (Intended Purpose) — Ihr eigener Einsatz, nach Art. 3 Nr. 12 der KI-Verordnung. Nicht zu verwechseln mit der „Zweckbestimmung laut Anbieter" am KI-System (Schritt „Dokumentation"): Das ist die Angabe des Herstellers, gegen die NADOVO Ihren Einsatz vergleicht. In der Zusammenfassung (Schritt „Review") steht das Feld als „Zweckbestimmung:".
- Betroffene Personen — Mehrfachauswahl; „Keine" schließt die anderen Werte aus.
- Wirkung auf betroffene Personen.
- Autonomiegrad — drei Stufen: „Unterstützt", „Schlägt vor", „Entscheidet".
- Abweichung von der Anbieter-Zweckbestimmung — Ja / Nein / „Nicht beurteilbar", mit der Zweckbestimmung des KI-Systems als Vergleichswert daneben. „Nicht beurteilbar" macht ein Assessment erforderlich.
- „Was tut das System in diesem Anwendungsfall?" — fünf Fähigkeits-Angaben (Dialogfähigkeit, synthetische Inhalte, Emotionserkennung, biometrische Verarbeitung, Profiling/Scoring) oder „Keines davon trifft zu". Die Felder starten leer; gibt es zum selben KI-System schon einen Prozess, steht darüber ein Vorschlag („Vorschlag aus PROC-000012: Profiling, Dialog"). Angehakt wird selbst — so steht nie etwas im Prozess, das niemand geprüft hat.
- Bei Systemen vom Typ „Zweckgebundenes Fachsystem" zusätzlich der Anhang-I-Produktbezug: drei Stufenfragen (Produkt unter EU-Produktsicherheitsrecht Abschnitt A/B, Sicherheitsrisiko bei Ausfall, Konformitätsbewertung durch eine benannte Stelle). „Unbekannt" blockiert die Freigabe, nicht das Speichern.
Der optionale Fachbereich (Auswahl der 16 Bereiche oder Freitext) liegt in Schritt 1; eine Lernfähigkeits-Angabe gibt es im Prozess nicht — sie steckt als „fine-getunt" am KI-System.
Warum kann ich für mein KI-System keinen Prozess anlegen?
Dafür gibt es drei mögliche Gründe — alle stehen am System selbst:
- Das System ist nicht einsatzbereit: Ein KI-Prozess braucht ein freigegebenes KI-System „In Betrieb". Gibt es keines, zeigt Schritt 1 des Prozess-Assistenten den Hinweis „Kein freigegebenes KI-System vorhanden" mit dem Button „KI-System anlegen".
- Das System trägt das Kennzeichen „Kein KI-System": Die KI-Definition wurde mit „nein" beantwortet — das System ist dokumentierter Nachweis im Inventar, aber ohne KI-Prozesse (siehe KI-Systeme).
- Das System trägt das Kennzeichen „Anbieterrolle": Es ist eine Eigenentwicklung oder wird unter eigenem Namen oder eigener Marke betrieben. Damit gelten die Anbieterpflichten nach Art. 25 EU AI Act; NADOVO bildet derzeit die Betreiberpflichten ab, deshalb gibt es für solche Systeme keinen Schritt „Prozess anlegen" — Freigabe und Inventarführung bleiben möglich, die Detailseite begründet das in der Prozess-Kachel.
Ob ein eingekauftes System unter eigener Marke betrieben wird, beantworten Sie im KI-System-Assistenten (Schritt „KI-Modell und Bezug") mit der Pflichtfrage „Wird das System unter eigenem Namen oder eigener Marke betrieben?" — sie erscheint bei den Bezugsformen SaaS/API, On-Premise und eingebettet.
Warum kann ich meinen KI-Prozess nicht freigeben?
Weil er ein genehmigtes Assessment braucht. Das gilt für zwei Fälle, und beide gehen denselben Weg:
- Risikoklasse „Hochrisiko" oder „Unzulässig", oder
- Assessment-Status „Erforderlich" aus der Vertiefung — auch bei den Klassen „Begrenzt" und „Minimal", etwa bei Tätigkeiten mit Vertiefungsbedarf oder beim Anwendungsbereich „Sonstiges" (siehe Assessment-Status).
In beiden Fällen bietet NADOVO in Übersicht, Aktionsmenü und Detailseite „Zur Prüfung einreichen" an statt „Freigeben"; die Phasenkette auf der Detailseite nennt die Vertiefung als Grund. Die Freigabe ist ein mehrstufiger Prozess:
Schritt 1: Prozess im Wizard fertigstellen (alle 5 Schritte abschließen). Beim Bearbeiten öffnet der Wizard dort, wo Sie zuletzt gespeichert haben — Sie fangen nicht wieder bei Schritt 1 an.
Schritt 2: Prozess "Zur Prüfung einreichen" — Damit signalisieren Sie, dass der Prozess bereit für eine Risikobewertung ist. Die Aktion erscheint erst, wenn Sie alle fünf Wizard-Schritte durchlaufen haben; vorher steht dort „Bearbeiten" — in der Übersicht wie auf der Detailseite. Ist das verknüpfte KI-System nicht einsatzbereit, wird das Einreichen abgewiesen; die Meldung nennt den aktuellen Status und die dafür zulässigen Werte. (Das fällt damit sofort auf und nicht erst bei der Freigabe.)
Schritt 3: Assessment durchführen — Gehen Sie in den Bereich „Risiko-Assessments" und führen Sie eine Risikobewertung für diesen Prozess durch. Das Assessment umfasst:
- Risiken identifizieren
- Wahrscheinlichkeit und Auswirkung bewerten
- Maßnahmen zur Risikominderung definieren
- Human Oversight Plan erstellen
- Grundrechte-Folgenabschätzung (FRIA) durchführen (bei FRIA-Pflicht; sonst optional — siehe Assessment)
Schritt 4: Assessment genehmigen — Stellen Sie sicher, dass alle Pflichtfelder ausgefüllt sind (mindestens 1 Risiko, je Risiko mindestens 1 Maßnahme, Human Oversight Level, bei FRIA-Pflicht alle FRIA-Kategorien bewertet).
Schritt 5: Prozess freigeben — Erst wenn das Assessment den Status "Genehmigt" hat, können Sie den Prozess freigeben.
Warum so viele Schritte? Art. 26 der EU AI Act Verordnung legt Betreibern von Hochrisiko-KI dokumentierte Pflichten auf — unter anderem geeignete Maßnahmen, menschliche Aufsicht und die Überwachung des Betriebs —, BEVOR die KI eingesetzt wird. Die mehrstufige Freigabe stellt sicher, dass Sie diese Anforderungen nachweisbar erfüllen.
Prozesse mit geringem Risiko (Begrenzt/Minimal): Hier genügt eine direkte Freigabe ohne Assessment — sofern der Assessment-Status nicht „Erforderlich" ist. NADOVO berechnet Risikostufe und Assessment-Status automatisch und passt den Freigabeprozess entsprechend an. Ein Assessment lässt sich im Entwurf nicht anlegen; deshalb führt der Weg auch hier zuerst über „Zur Prüfung einreichen".
Was bedeutet der Status "Pausiert" bei einem KI-Prozess?
Ein Prozess wird automatisch pausiert, wenn sich am verknüpften KI-System etwas ändert:
Grund 1 — KI-System deaktiviert: Das System wurde vorübergehend außer Betrieb genommen. Sobald das System reaktiviert wird, können Sie den Prozess ebenfalls reaktivieren.
Grund 2 — Neue Version des KI-Systems: Es wurde eine neue Version des KI-Systems freigegeben. Die alte Version wurde archiviert und der Prozess zeigt noch auf die alte Version. Sie müssen eine neue Prozessversion erstellen und das neue KI-System verknüpfen.
Ist der Prozess noch ein Entwurf, geht es einfacher: Dort ist das KI-System-Feld nicht gesperrt. Beim Bearbeiten setzt NADOVO die aktuelle Version selbst ein und meldet „KI-System wurde auf aktuelle Version aktualisiert" mit ID und Versionsnummer; die Auswahlliste nennt zu jedem System die Version (z.B. AIS-000004 · Chatbot F (v2.1)). Nur bei einem freigegebenen Prozess bleibt das Feld gesperrt — dort führt der Weg über eine neue Prozessversion, damit die Grundlage der Freigabe nicht nachträglich ausgetauscht wird.
Wie finde ich heraus, warum mein Prozess pausiert ist? NADOVO zeigt Ihnen den nächsten Schritt direkt in der Prozessübersicht:
- "Reaktivieren" — das KI-System ist wieder in Betrieb, der Prozess lässt sich direkt reaktivieren
- "Neue Version erstellen" — das KI-System wurde durch eine neue Version abgelöst
- "KI-System zuerst aktivieren" — das KI-System ist noch deaktiviert
- "Neue Version vorhanden" — für diesen Prozess existiert bereits eine Nachfolgeversion; Überprüfung und Freigabe finden dort statt
Warum kann ich "KI-System zuerst aktivieren" nicht anklicken? Das ist kein Button, sondern ein Hinweis: Solange das verknüpfte KI-System deaktiviert ist, ist "Reaktivieren" nicht der nächste Schritt. Aktivieren Sie zuerst das KI-System — danach erscheint "Reaktivieren" als anklickbare Aktion.
Der Zustand des KI-Systems auf einen Blick: Ein Marker steht vor dem Namen des verknüpften KI-Systems, in der Spalte „KI-System":
| Marker | Bedeutung |
|---|---|
| Grüner Punkt | „KI-System in Betrieb" |
| Roter Punkt | „KI-System außer Betrieb" — meist der Grund, warum der Prozess pausiert ist |
| Tag „Veraltet" | Das KI-System wurde durch eine neue Version abgelöst |
Die Marker beschreiben das KI-System, nicht den Prozess — der Prozess-Status steht in der Spalte „Status". Fahren Sie mit der Maus über einen Punkt, wird seine Bedeutung eingeblendet.
Was passiert mit meinem Assessment, wenn der Prozess geändert wird?
Wenn Sie einen KI-Prozess wesentlich ändern, muss das zugehörige Assessment überprüft werden. NADOVO setzt den Assessment-Status in folgenden Fällen automatisch auf "Überprüfung erforderlich":
- Die Risikoklasse hat sich geändert (z.B. von „Begrenzt" auf „Hochrisiko")
- Das verknüpfte KI-System wurde gewechselt
- Das verknüpfte KI-System wurde deaktiviert — der Prozess wird pausiert und das Assessment muss überprüft werden
Was müssen Sie tun? Öffnen Sie das Assessment, prüfen Sie ob die Risikobewertung noch aktuell ist, und genehmigen Sie es erneut. Bei einer Änderung der Risikoklasse müssen Sie möglicherweise zusätzliche Risiken identifizieren oder die FRIA durchführen.
Hinweis: Assessments die sich noch in Bearbeitung befinden ("In Bearbeitung"), werden nicht automatisch verändert — sie müssen ohnehin noch abgeschlossen werden.
Wird der Prozess archiviert, archiviert NADOVO auch alle Assessments dieses Prozesses, unabhängig von ihrem bisherigen Status. Sie bleiben als Nachweis einsehbar; Bearbeiten und Freigeben sind dort nicht mehr möglich. So bleibt kein Assessment in einem Zustand zurück, aus dem es keinen Weg mehr gibt.
Risikoklassifizierung
Wie klassifiziert NADOVO KI-Prozesse — der Überblick?
Die Klassifizierung folgt fünf Grundprinzipien:
- Klassifiziert wird der KI-Prozess, nicht das KI-System. Das System (Phase 1) liefert Fakten — Systemtyp, Bezugsform, Fine-Tuning, Standorte; die Risikoklasse entsteht am Prozess (Phase 2) aus dem konkreten Einsatz.
- Die gewählte Tätigkeit entscheidet. Kern der Klassifizierung ist eine kuratierte, versionierte Auswahl von Anwendungsbereichen und Tätigkeiten (16 Bereiche, 82 Tätigkeiten); jede Tätigkeit trägt eine hinterlegte Einstufung samt Rechtsbezug.
- Freitexte verändern die Risikoklasse nie — sie führen nur zu Vorschlägen und Rückfragen (siehe „Quervergleich" unten).
- Der Server rechnet, nicht der Browser. Beim Speichern berechnet die Plattform verbindlich Risikoklasse, Herleitung, Transparenzpflichten, Assessment-Bedarf, DSFA-Hinweis und Rollen-Hinweise; die Anzeige im Assistenten ist eine Live-Vorschau derselben Logik.
- Ein Anwendungsbereich = ein Prozess. Deckt ein Vorhaben zwei Tätigkeiten ab, legen Sie zwei Prozesse an.
Die Prüfung läuft in drei Stufen: die strukturierte Auswahl des Anwendungsbereichs, die Vertiefungsfragen bei Tätigkeiten mit genauerem Prüfbedarf und das Risiko-Assessment als verbindliche Zweitprüfung (siehe die folgenden Fragen und Assessment).
Welche Risikoklassen gibt es?
Der EU AI Act unterscheidet vier Risikostufen. In NADOVO gilt die Risikoklasse für den KI-Prozess (den Anwendungsfall), nicht pauschal für das KI-System. Beim Zeigen auf ein Risikoklassen-Badge erscheint die vollständige Bezeichnung mit Artikelverweis:
| Risikoklasse | Bedeutung | Beispiele | Konsequenz |
|---|---|---|---|
| Unzulässig | Verbotene KI-Praktiken (Art. 5) | Social Scoring, manipulative Systeme | Darf nicht eingesetzt werden |
| Hochrisiko | Hochrisiko-KI in sensiblen Bereichen (Art. 6) | Bewerbungsvorauswahl, Kreditbewertung, biometrische Identifizierung | Strenge Anforderungen, Assessment Pflicht |
| Begrenzt | KI mit Transparenzpflichten (Art. 50) | Chatbots, Deepfake-Erkennung | Transparenzanforderungen |
| Minimal | Geringes Risiko | Spam-Filter, KI-gestützte Suche | Keine besonderen Anforderungen |
Transparenzpflichten (Art. 50): Unabhängig von der Risikoklasse gelten für KI-generierte Inhalte (Texte, Bilder, Chatbots) ab 2. August 2026 Transparenzpflichten — Prüfung und Kennzeichnung dokumentieren Sie im KI-Content-Register.
Disclaimer (Risikoeinstufung): Diese Risikoklasse ist ein automatisch ermittelter Vorschlag zur Unterstützung der Einschätzung. Sie stellt keine rechtsverbindliche Einstufung dar. Die verbindliche Klassifizierung und die Verantwortung dafür liegen beim Anbieter beziehungsweise Betreiber des bewerteten KI-Systems. Eine fachliche und rechtliche Prüfung des Ergebnisses wird empfohlen.
Wie bestimmt NADOVO die Risikoklasse?
Automatisch — und zwar je Prozess. Im Prozess-Assistenten wählen Sie im Tab „Zweck & Einsatz" den Anwendungsbereich aus einer kuratierten Liste: 16 Bereiche mit 82 Tätigkeiten, durchsuchbar; passt nichts, wählen Sie „Sonstiges (Freitext-Beschreibung)" mit eigener Beschreibung. Jede Tätigkeit ist nach den offiziellen Kriterien der EU AI Act Verordnung (Anhang I und III) vorklassifiziert; die Risikoklasse leitet NADOVO daraus serverseitig ab. Der Schritt „Risikoeinstufung" zeigt dazu die „Herleitung der Klassifizierung": gewählter Bereich und Tätigkeit, Vorklassifizierung und die Assessment-Einstufung. Darunter steht die nummerierte „Begründung der Risikoklasse" — die Kette der Server-Logik bis zum Ergebnis: Vorklassifizierung der Tätigkeit, Art.-5- und Anhang-I-Treffer, die Vertiefungsantwort V1 samt Ausnahme nach Art. 6 Abs. 3, jede ausgelöste Transparenzpflicht nach Art. 50 mit ihrer Quelle (Fähigkeit, Tätigkeitszuordnung oder Vertiefungsantwort), das Ergebnis („Ergebnis (automatisch): …") und ein etwaiges manuelles Überschreiben mit Begründung. Tätigkeiten, die eine genauere Prüfung erfordern, führen zu Vertiefungsfragen im Tab „Vertiefung" (siehe unten); bis zu deren Beantwortung gilt vorsorglich Hochrisiko, danach folgt die Klasse den Antworten. Es gilt: ein Anwendungsbereich je Prozess — für einen weiteren Bereich legen Sie einen weiteren Prozess an.
Drei Hilfen beschleunigen die Auswahl: Solange kein Anwendungsbereich gewählt ist, analysiert der Assistent den Verwendungszweck (nach kurzer Tipp-Pause) und zeigt über dem Bereichs-Feld bis zu zwei passende Tätigkeiten als „Vorschlag aus dem Verwendungszweck" — „Klick übernimmt die Tätigkeit als Anwendungsbereich", automatisch befüllt wird nie. Die Suche im Bereichs-Feld versteht auch Alltagsbegriffe und Synonyme („Chatbot", „KYC", „Proctoring"), nicht nur die Tätigkeitsnamen. Und ein X am Feld leert die Auswahl samt der zugehörigen Vertiefungsantworten. Die Freitexte (Zweck, Präzisierung, Beschreibung, Geltungsbereich) ändern die Risikoklasse dabei nie — sie führen nur zu Vorschlägen und Rückfragen (siehe „Quervergleich" unten); maßgeblich bleibt die gewählte Tätigkeit.
Wo sehe ich das später wieder? Die Prozess-Detailansicht (Tab „Informationen") beginnt mit den Karten „Grunddaten" (inklusive Fachbereich) und „KI-System" (mit Link zur System-Detailseite); der Anwendungsbereich zeigt die gewählte Tätigkeit als Kette „Bereich → Tätigkeit". Die Klassifizierungs-Karte enthält dieselbe Herleitung und „Begründung der Risikoklasse" wie der Assistent und darunter „Pflichten und Empfehlungen"; eine eigene Karte „Risiko-Assessment" nennt den Status mit erklärendem Satz und den Auslösern („Ausgelöst durch:").
Jeder Auslöser nennt die konkrete Eingabe — nach dem Muster Stufe: Eingabe in Schritt N (Feld): Wert → Folge. Die Stufe ist „Erforderlich" (macht das Assessment zur Pflicht) oder „Empfohlen". Beispiel: „Erforderlich: Eingabe in Schritt 2 (Anwendungsbereich): Tätigkeit „…" ist als Vertiefungsfall eingestuft → verbindliche Zweitprüfung im Assessment". Dieselben Sätze stehen im Wizard-Schritt „Zusammenfassung" und auf den Assessment-Seiten.
Mein Anwendungsbereich fehlt in der Liste — was wähle ich?
Wählen Sie „Sonstiges (Freitext-Beschreibung)" und beschreiben Sie die Tätigkeit im Pflichtfeld „Beschreibung des Anwendungsbereichs". „Sonstiges" ist der definierte Zweifel-Fall: NADOVO stuft den Prozess vorsichtig als Hochrisiko ein; im Tab „Vertiefung" klären Sie den Fall über die Anhang-III-Bestätigung (V1) und die Art.-50-Detailfragen (V4). Ein Assessment bleibt bei „Sonstiges" immer erforderlich — es prüft verbindlich. Die Liste der Anwendungsbereiche wird kuratiert gepflegt.
Zusätzlich können Sie zur gewählten Tätigkeit eine optionale Präzisierung erfassen; Geltungsbereich und Detailbeschreibung liegen eingeklappt unter „Weitere Angaben (optional)".
„Die gespeicherte Tätigkeit ist nicht mehr verfügbar"? Die Tätigkeitsliste wird gepflegt; sehr selten wird eine Tätigkeit in einer neueren Version deaktiviert oder entfernt. Bestehende Prozesse behalten ihre Anzeige, beim nächsten Bearbeiten steht dann ein roter Hinweis im Auswahlfeld und „Weiter" bleibt gesperrt („Offen: Anwendungsbereich (neu wählen)"). Wählen Sie die passende Tätigkeit neu — die Vertiefungsantworten werden dabei zurückgesetzt, weil sie an der alten Tätigkeit hingen.
Was wird im Tab „Vertiefung" abgefragt?
Der Tab „Zweck & Einsatz" wird im Prozess-Assistenten (Schritt „Zweck & Geltungsbereich") von den Tabs „Personenbezogene Daten (DSGVO)" und „Vertiefung" begleitet; ein roter Punkt am Tab zeigt offene Pflichtangaben. Ist „Weiter" gesperrt, steht der Grund daneben: eine Zeile „Offen: …" mit den Namen der fehlenden Pflichtfelder, zum Beispiel „Offen: Zweckbestimmung, Anwendungsbereich". In diesem Schritt nennt sie nur die Felder des gerade offenen Tabs; die roten Punkte an den anderen Tabs zeigen, wo noch etwas fehlt. Jede Box der Vertiefung hat außerdem eine eigene Hilfekarte mit Rechtsgrundlage (siehe „Wo finde ich die Hilfe zu einem Feld?").
Vor dem „Weiter" verlangt die Vertiefung:
- Art.-5-Selbstbestätigung: „Ich bestätige, dass dieser KI-Prozess keine der verbotenen Praktiken des Art. 5 EU AI Act verfolgt." Die Liste der zehn Praktiken lässt sich zum Nachlesen einblenden (inklusive der „Gilt ab"-Kennzeichnung der beiden jüngsten Einträge); die verbindliche Prüfung erfolgt im Risiko-Assessment (Schritt 2).
- Bei Tätigkeiten mit Vertiefungsbedarf: die Anhang-III-Bestätigung (V1) — fällt der Einsatz in einen der Hochrisiko-Bereiche des Anhangs III? Ein dokumentiertes „Nein" wird im Prozess festgehalten. Bei einem Treffer folgt die Ausnahmeprüfung nach Art. 6 Abs. 3 (V2): Findet Profiling statt, ist keine Ausnahme verfügbar (der Prozess bleibt Hochrisiko); sonst wählen Sie die greifende Ausnahme und begründen sie (Pflicht bei den Ausnahmen a–d). Ohne greifende Ausnahme bleibt der Prozess Hochrisiko. Schalten Sie Profiling nachträglich auf „Ja", räumt NADOVO eine zuvor gewählte Ausnahme samt Begründung ab — sonst hinge an einem nicht mehr sichtbaren Feld eine Begründungspflicht, die „Weiter" blockiert.
- Bei Art.-5-Bezug der Tätigkeit: die gezielte Verbotsfrage (V3). Bei Emotionserkennung folgt die Frage, ob die Erkennung ausschließlich medizinischen oder Sicherheitszwecken dient — dann greift die Ausnahme nach Art. 5 Abs. 1 lit. f, der Hochrisiko-Pfad und die Assessment-Pflicht bleiben bestehen.
- Bei synthetischen Inhalten: die Karte „Vertiefung V3 — Synthetische Darstellungen" mit der Deepfake-Zweckfrage (Art. 5, gekennzeichnet „ab 02.12.2026") — ein Treffer macht den Einsatz unzulässig.
- Bei Anwendungsbereich „Sonstiges": die Art.-50-Detailfragen (V4) — vier Checkboxen zu den Absätzen 1–4 (Interaktion, synthetische Inhalte, Emotionserkennung/Biometrie, Deepfakes/Texte von öffentlichem Interesse).
- Beim Hochrisiko-Einsatz eines GPAI-Systems: die Rollenprüfungs-Frage nach Art. 25 Abs. 2 — „Schließen die dokumentierten ausgeschlossenen Verwendungen des Systems genau diesen Hochrisiko-Einsatz aus?", mit den ausgeschlossenen Verwendungen laut System als Vergleichswert. Ein „Ja" blockiert Einreichen und Freigabe; die Meldung nennt die Auswege: ein dediziertes Fachsystem beschaffen, den Anwendungsfall auf nicht-bewertende Tätigkeiten begrenzen oder das Vorhaben einstellen.
- Bei bestimmten Tätigkeiten eine Art.-50-Einzelfrage zur Transparenzpflicht: Bei „Ja" ergibt sich die konkrete Pflicht aus der bejahten Frage und erscheint in der Pflichtenliste; bei „Nein" wird der Prozess ohne Transparenzpflicht (als Minimal) geführt — die Verneinung ist dokumentiert.
- Bei bestimmten Tätigkeiten eine Sorgfaltsprüfung zur gewählten Tätigkeit — eine Bestätigung der gebotenen Sorgfalt für diesen Einsatz. Die Bestätigung gilt je Version der Tätigkeitsliste: Wird die Liste aktualisiert, bestätigen Sie beim nächsten Bearbeiten einmal neu, weil sich der Prüftext geändert haben kann.
Sind die Fragen beantwortet, folgt die Risikoklasse den Antworten — die vorsorgliche Hochrisiko-Einstufung entfällt. Schritt „Risikoeinstufung" zeigt unter der Herleitung die Karte „Pflichten und Empfehlungen" (Transparenz- und Kennzeichnungspflichten getrennt nach eigener Pflicht und „beim Anbieter sicherstellen", DSFA-Hinweis, ggf. Rollenprüfungs-Hinweis). Der Schritt „Zusammenfassung" führt alle Vertiefungsantworten auf und leitet daraus die Karte „Abgeleitete Pflichten" ab — bei Hochrisiko die vollständige Betreiber-Pflichtenliste (Art. 26/27/73/86/49), bei Begrenzt die Transparenzpflichten nach Adressat, immer den Art.-4-Hinweis zur KI-Kompetenz.
Solange die Vertiefung offene Pflichtfragen hat, bleibt oben im Tab „Zweck & Einsatz" auch beim Scrollen ein blauer Hinweis darauf sichtbar.
Was ist der Quervergleich?
Ein Abgleich Ihrer Freitexte mit den vertiefungspflichtigen Tätigkeiten der Liste. Deuten Zweck, Präzisierung, Beschreibung oder Geltungsbereich auf eine vertiefungspflichtige Tätigkeit, die nicht gewählt ist, erscheint sofort eine orange Warnkarte im Tab „Vertiefung": „Quervergleich: Hinweis auf eine vertiefungspflichtige Tätigkeit" — mit den erkannten Begriffen. Sie haben zwei Möglichkeiten:
- „Tätigkeit übernehmen" — übernimmt die Tätigkeit als Anwendungsbereich und löst den Hinweis sofort auf.
- „Trifft nicht zu" — mit optionaler Begründung. Die Verneinung ist zunächst nur vorgemerkt („Zurücknehmen" möglich) und wird erst beim regulären Speichern mit Person und Zeitstempel protokolliert; danach steht eine blaue Bestätigung mit Datum. Der Audit Trail zeigt sie als „Quervergleich verneint" mit den erkannten Begriffen.
Solange ein Hinweis offen ist, sind Weiter, Einreichen und Freigeben gesperrt. Eine Verneinung gilt für die damalige Trefferliste — ergeben geänderte Texte neue Begriffe, erscheint ein neuer Hinweis. Verneinungen und „Sonstiges"-Fälle fließen in die kuratierte Pflege der Vorschläge und Synonyme ein.
Kann ich die automatische Einstufung überschreiben?
Ja — mit Grenzen. Im Schritt „Risikoeinstufung" können Sie die automatisch ermittelte Klasse manuell überschreiben, wenn Sie sie fachlich für unzutreffend halten. Die Begründung ist dabei Pflicht (mindestens 20 Zeichen) und wird im Audit Trail dokumentiert.
Drei Grenzen gelten:
- Herabstufen nur mit Ausnahme: Eine Klasse nach unten zu setzen ist nur zulässig, wenn die Ausnahme nach Art. 6 Abs. 3 greift — etwa eine eng begrenzte Hilfsaufgabe ohne Einfluss auf die Entscheidung. Diese Prüfung gehört in die Begründung. Nach oben (Hochstufen) können Sie immer, wenn der konkrete Einsatzkontext mehr Risiko trägt als die gewählte Tätigkeit abbildet.
- Nie in Richtung „Unzulässig": Zur Auswahl stehen nur Hochrisiko, Begrenzt und Minimal.
- „Unzulässig" ist nicht überschreibbar: Führt eine Verbotsfrage der Vertiefung oder eine bestätigte Art.-5-Praktik im Assessment zur Einstufung „Unzulässig", bleibt sie bestehen — eine Übersteuerung ist wirkungslos.
Die Übersteuerung ändert die Risikoklasse; der Assessment-Status wird danach serverseitig neu berechnet — Auslöser wie Vertiefungsbedarf oder Art.-5-Nähe bleiben unabhängig von der Klasse bestehen.
Warum ist ein Assessment erforderlich, obwohl die Risikoklasse Minimal ist?
Weil der Assessment-Status unabhängig von der Risikoklasse berechnet wird. Eine Tätigkeit mit Vertiefungsbedarf, der Anwendungsbereich „Sonstiges", Art.-5-Nähe, Emotionserkennung am Arbeitsplatz oder in Bildungseinrichtungen sowie eine nicht beurteilbare Abweichung von der Anbieter-Zweckbestimmung machen das Assessment zur verbindlichen Zweitprüfung — auch wenn die Klasse Minimal oder Begrenzt ist.
Die Freigabe des Prozesses bleibt gesperrt, bis das Assessment genehmigt ist. Die vollständige Auslöser-Tabelle steht in der Frage „Was ist ein Assessment und wann brauche ich eines?" unter Risikobewertung & Assessment.
Wie werden bestehende Prozesse ohne Tätigkeits-Auswahl klassifiziert?
Prozesse, deren Anwendungsbereich noch als Freitext erfasst ist, klassifiziert NADOVO über die Begriffs-Erkennung: Aus Zweck und Geltungsbereich erkannte Begriffe werden gegen dieselben Kriterien (Anhang I und III) abgeglichen. Risikoklasse und bisherige Darstellung dieser Prozesse bleiben bestehen — es gibt keine stille Umklassifizierung.
Bei der nächsten Bearbeitung wird die Tätigkeits-Auswahl zur Pflicht; ab dann gilt die Tätigkeits-Logik auch für diesen Prozess.
Was hält NADOVO bei der Freigabe eines Prozesses als Nachweis fest?
Mit der Freigabe friert NADOVO den Klassifizierungs-Stand ein: die verwendete Version der Tätigkeitsliste, die Systemfakten des verknüpften KI-Systems, den Rechtsstand (Fassung der KI-Verordnung) sowie Person und Zeitpunkt. Eine später aktualisierte Tätigkeitsliste wirkt nur auf neue beziehungsweise neu gespeicherte Prozesse — freigegebene Stände ändern sich nicht.
Alle Klassifizierungs-Felder erscheinen als lesbare Änderungszeilen im Audit Trail; besondere Ereignisse — ein Risikoklassen-Wechsel, ein verneinter Quervergleich, ein Art.-5-Treffer aus dem Assessment — sind eigene Einträge.
Risikobewertung & Assessment (Phase 3)
Was ist ein Assessment und wann brauche ich eines?
Ein Assessment ist eine systematische Risikobewertung für einen KI-Prozess. Der Assessment-Status wird serverseitig aus den Prozessangaben berechnet und am Prozess gespeichert — er kann also auch „Erforderlich" sein, wenn die Risikoklasse Minimal ist:
| Anzeige | Auslöser | Handlung |
|---|---|---|
| "Erforderlich" | Risikoklasse Hochrisiko oder Unzulässig · Tätigkeit mit Vertiefungsbedarf oder Anwendungsbereich „Sonstiges" · Art.-5-nahe Tätigkeit · Emotionserkennung am Arbeitsplatz oder in Bildungseinrichtungen · Abweichung von der Anbieter-Zweckbestimmung „Nicht beurteilbar" | Assessment durchführen und genehmigen — die Prozess-Freigabe ist gesperrt, solange kein genehmigtes Assessment vorliegt |
| "Empfohlen" | Anhang-I-Produktbezug „Unbekannt" · greifende Ausnahme nach Art. 6 Abs. 3 · schutzbedürftige Gruppen betroffen · Fähigkeiten Biometrie, Profiling/Scoring oder Emotionserkennung | Assessment wird empfohlen, ist aber keine Pflicht für die Freigabe |
| "Nicht erforderlich" | Keiner der genannten Auslöser | Kein Assessment nötig |
Der DSGVO-Bezug löst kein AI-Act-Assessment aus. Verarbeitet der Prozess personenbezogene Daten mit besonderen Kategorien, einem Drittland-Standort des KI-Systems oder Profiling, zeigt NADOVO stattdessen den getrennten Hinweis, eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) nach Art. 35 DSGVO zu prüfen — ein eigenes DSGVO-Instrument, das das AI-Act-Assessment nicht ersetzt und von ihm nicht ersetzt wird.
Schritt 1 des Assessments zeigt die Karte „Betroffene und Auswirkungen" mit den Personengruppen, die Sie im Prozess-Assistenten (Schritt „Zweck & Einsatz") gewählt haben — also z.B. „Bewerbende" statt einer leeren Karte. Daneben steht der Anlass (Karte „Anlass des Assessments" mit den konkreten Auslösern in Klartext — je Auslöser Stufe, Eingabe samt Wizard-Schritt und Feld, Wert und Folge) sowie die Klassifizierungs-Herleitung aus dem Prozess-Assistenten (Bereich → Tätigkeit, Vorklassifizierung, Vertiefungsantworten, Fähigkeits-Flags, Schutzbedürftigkeit) mit der „Begründung der Risikoklasse".
Die Assessment-Detailansicht bündelt alles Fachliche im Tab „Informationen": Grunddaten, KI-Prozess, Herleitung, Risiken, Maßnahmen, Art.-5-Prüfung (mit Herkunft „X manuell · Y übernommen") und FRIA (mit Pflicht-Herleitung); unten steht der Anlass als blauer Hinweis. Daneben gibt es nur die Tabs „DSGVO" und „Versionshistorie". Ältere Assessments behalten die bisherige Darstellung.
Mein Assessment steht auf "Überprüfung erforderlich", aber ich kann es nicht bearbeiten — warum?
Die Überprüfung setzt voraus, dass der zugehörige KI-Prozess aktuell ist. Ist der Prozess pausiert, noch im Entwurf oder archiviert, zeigt die Assessment-Übersicht in der Spalte „Nächster Schritt" den nicht-klickbaren Hinweis „Prozess zuerst aktualisieren" — mit der Erklärung: „Die Überprüfung bzw. Freigabe wird möglich, sobald der zugehörige Prozess aktualisiert und in einer neuen Version zur Überprüfung eingereicht wurde."
Was tun? Erstellen Sie zuerst eine neue Version des Prozesses (typischerweise nach einer Aktualisierung des KI-Systems) und reichen Sie sie zur Überprüfung ein. Danach wird das Assessment wieder bearbeitbar.
Die Spalte „Nächster Schritt" sagt Ihnen in jeder Situation, was ansteht:
| Anzeige | Bedeutung |
|---|---|
| "Fortsetzen" | Das Assessment ist in Bearbeitung — der Wizard öffnet sich |
| "Überprüfung starten" | Das Assessment muss überprüft werden |
| "Prozess zuerst aktualisieren" | Hinweis, kein Button — der Prozess blockiert die Überprüfung |
| "Freigeben" | Das Assessment ist abgeschlossen und kann freigegeben werden |
| "Prozess freigeben" | Das Assessment ist freigegeben — es fehlt noch die Freigabe des Prozesses |
| "Konform dokumentiert" | Prozess und Risikobewertung sind freigegeben, alle Dokumentationsschritte sind erledigt |
Bei archivierten Assessments bleibt die Spalte leer — dort genügt der Status.
Der Hinweisbalken auf der Assessment-Detailseite benennt den Zustand des Prozesses:
| Prozess | Titel des Hinweises | Was gilt |
|---|---|---|
| pausiert | „Prozess pausiert" | Sobald er wieder freigegeben ist, können Sie weiterarbeiten |
| archiviert | „Prozess archiviert" | Das Assessment kann nur noch angesehen werden |
| abgelöst | „Prozess-Version abgelöst" | Arbeiten Sie mit dem Assessment der aktuellen Prozess-Version weiter |
Archivierte Assessments lassen sich also weiterhin öffnen und als Nachweis lesen. Der Hinweis „Prozess zuerst aktualisieren" erscheint nur beim pausierten Prozess — bei einem archivierten gibt es nichts mehr zu aktualisieren.
Löschen ist ausschließlich für Assessments im Status „In Bearbeitung" möglich und Unternehmens-Admins vorbehalten; ob der zugehörige Prozess pausiert ist, spielt dabei keine Rolle. Fertiggestellte, freigegebene und archivierte Assessments bleiben als Nachweis erhalten.
Zu „Konform dokumentiert": Das Abschluss-Badge erscheint auch in der Prozess-Übersicht, ebenso bei freigegebenen Prozessen ohne Assessment-Pflicht (Bewertung „Nicht erforderlich") — deren Dokumentation ist mit der Prozess-Freigabe vollständig — und im KI-Content-Register bei freigegebenen Einträgen. Es bestätigt ausschließlich, dass die Dokumentationsschritte in NADOVO abgeschlossen sind, und ersetzt keine Rechtsberatung.
Was muss in einem Assessment für Hochrisiko-Prozesse enthalten sein?
Der EU AI Act stellt klare Anforderungen an das Risikomanagement für Hochrisiko-KI. NADOVO führt Sie in 6 Schritten durch das Assessment:
Schritt 1 — Prozess auswählen: Wählen Sie den KI-Prozess, für den Sie das Assessment durchführen möchten. Der angezeigte Prozess-Kontext nennt auch den Prozessverantwortlichen — dieselbe Angabe erscheint in der Abschluss-Zusammenfassung.
Schritt 2 — Prüfung verbotener Praktiken (Art. 5): Prüfen Sie, ob Ihr KI-Einsatz unter eine der zehn verbotenen Praktiken nach Art. 5 EU AI Act fällt. Bei Hochrisiko-Prozessen beantworten Sie die Pflicht-Einträge einzeln (siehe auch die nächste Frage).
Die beiden letzten Einträge der Liste — „Intime Deepfakes" (Intime oder sexuelle Darstellungen ohne Zustimmung, Art. 5 (1)(ba)) und „Missbrauchsmaterial" (Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs, Art. 5 (1)(bb)) — kommen aus der Änderungsverordnung (EU) 2026/1744 und gelten ab dem 2. Dezember 2026. Bis dahin tragen sie den Hinweis „ab 02.12.2026", sind freiwillig zu beantworten und zählen nicht im Zähler der Kopfzeile („x/8 geprüft", ab dem Stichtag „x/10"). Zwei Dinge sind dabei wichtig:
- Die Prüffrage zielt auf den Verwendungszweck: Ein Bildgenerator, der solche Inhalte technisch erzeugen könnte, ist nicht betroffen — verboten ist für Betreiber nur der Einsatz zu diesem Zweck.
- Wer bei einem der beiden Einträge „Ja, trifft zu" wählt, wird wie bei jeder verbotenen Praktik gestoppt (Risikoklasse „Unzulässig") — unabhängig vom Datum.
Ein bestätigter Treffer wirkt auf den Prozess zurück: NADOVO setzt den KI-Prozess dauerhaft auf „Unzulässig" (mit Audit-Eintrag) — spätere Prozess-Bearbeitungen senken die Klasse nicht wieder. Bei freigegebenen Prozessen zeigt die Prozess-Detailansicht den Handlungshinweis, den Einsatz einzustellen und den Prozess zu archivieren.
Bereits abgeschlossene Assessments bleiben unverändert gültig; wer eines wieder öffnet, sieht die beiden Einträge und beantwortet sie mit.
Schritt 3 — Risiken identifizieren: Erfassen Sie alle relevanten Risiken für Ihren KI-Einsatz (z.B. Diskriminierung, Datenschutzverletzung, fehlerhafte Entscheidungen).
Schritt 4 — Bewertung und Maßnahmen: Bewerten Sie jedes Risiko nach Wahrscheinlichkeit und Auswirkung. Definieren Sie für jedes Risiko mindestens eine Maßnahme zur Risikominderung.
Schritt 5 — Human Oversight und FRIA:
- Human Oversight: Legen Sie das Oversight-Level fest (Human-in-the-Loop / on-the-Loop / in-Command, Art. 14) und benennen Sie einen Verantwortlichen — optional auch einen Stellvertreter. Wählbar sind nur Mitarbeiter, für die im Modul KI-Kompetenz eine abgeschlossene Befähigung dokumentiert ist (so ist die von Art. 26 Abs. 2 geforderte Kompetenz der Aufsichtsperson strukturell belegt). Bei Hochrisiko-Prozessen ist der Verantwortliche Pflicht. Im Feld „Anmerkungen" halten Sie Hinweise zur Ausführung fest (z.B. Eskalationsweg, Vorgehen bei Auffälligkeiten).
- FRIA (Grundrechte-Folgenabschätzung): Bewerten Sie die Auswirkungen auf Grundrechte in 6 Kategorien. Der FRIA-Tab zeigt, ob die FRIA für diesen Prozess verpflichtend oder optional ist — samt Grund (siehe die eigene Frage unten).
Schritt 6 — Zusammenfassung: Prüfen Sie die Gesamtbewertung und akzeptieren Sie das Restrisiko. Fehlt dazu etwas, ist „Assessment abschließen" gesperrt und daneben steht „Offen: …" mit dem fehlenden Punkt (z.B. „Offen: Restrisiko-Akzeptanz") — Sie klicken nicht mehr ins Leere. Das Feld „Nächste Überprüfung" ist vorbelegt: bei Hochrisiko 12 Monate, sonst 24 Monate ab heute, mit dem Hinweis, dass das ein Vorschlag nach Risikoklasse und änderbar ist. Die Zusammenfassung nennt außerdem den Anlass des Assessments, die Herkunft der Art.-5-Antworten („X manuell · Y übernommen") und die FRIA-Herleitung. Mit „Assessment abschließen" endet der Wizard. Die Freigabe ist ein eigener Schritt und erfolgt danach über die Übersicht oder die Detailseite — die Spalte „Nächster Schritt" bietet sie dort an. Erfassen und Freigeben sind bewusst zwei getrennte Handlungen.
Pflichtfelder für die Genehmigung:
- Mindestens 1 Risiko identifiziert
- Für jedes Risiko mindestens 1 Maßnahme definiert
- Human Oversight Level festgelegt
- Bei FRIA-Pflicht: alle 6 FRIA-Kategorien bewertet
Wann ist die Grundrechte-Folgenabschätzung (FRIA) Pflicht?
Die FRIA ist nicht bei jedem Hochrisiko-Prozess Pflicht. Verpflichtend ist sie nach Art. 27 Abs. 1 nur, wenn der Prozess Hochrisiko ist und eines von beiden zutrifft:
- Ihre Organisation ist eine öffentliche Stelle oder Erbringer öffentlicher Dienste — das steuern Sie über den gleichnamigen Schalter im Organisationsprofil; oder
- die Tätigkeit gehört zu Anhang III 5(b)/(c) (Kreditwürdigkeitsprüfung/Scoring bzw. Preisbildung in Lebens- und Krankenversicherung).
Dieselbe Regel gilt an beiden Stellen, an denen Sie ihr begegnen: im Assessment und schon im Review-Schritt des Prozess-Assistenten. Steht dort kein FRIA-Hinweis, ist die FRIA auch im Assessment nicht Pflicht. Der FRIA-Tab zeigt das als Badge „FRIA verpflichtend" (mit dem Grund) oder „FRIA optional" — dann gilt: „Art. 27 verpflichtet Sie hier nicht — die FRIA ist als Sorgfaltsnachweis empfohlen." Ausfüllen bleibt immer möglich. Ist die FRIA Pflicht, verlangt der Abschluss alle sechs Kategorien; die Fehlermeldung nennt die Herleitung.
Drei Hinweise begleiten den Tab: Eine bereits durchgeführte FRIA kann in vergleichbaren Fällen wiederverwendet werden (Art. 27 Abs. 2), bei FRIA-Pflicht ist das Ergebnis der Marktüberwachungsbehörde zu melden (Art. 27 Abs. 3), und eine vorhandene DSFA kann die FRIA ergänzen (Art. 27 Abs. 4).
Muss ich das Assessment für einen Prozess ohne Hochrisiko-Einstufung vollständig ausfüllen?
Nein. Unterhalb von Hochrisiko verlangt der EU AI Act weder die Einzelprüfung der verbotenen Praktiken noch eine Risikoerfassung — NADOVO führt Sie deshalb kürzer durch dieselben sechs Schritte:
- Schritt 2 (verbotene Praktiken) ist für die Praktiken nach Art. 5 (1)(a) bis (h) bereits ausgefüllt und schreibgeschützt. Ein Hinweis erklärt: „Bereits bei der Klassifizierung geprüft" — diese Praktiken wurden bei der Risikoklassifizierung des KI-Prozesses ausgewertet (Art.-5-Selbstbestätigung und Vertiefungsantworten aus dem Prozess-Assistenten), keine trifft zu. Die beiden Einträge aus der Änderungsverordnung („Intime Deepfakes" und „Missbrauchsmaterial") werden nicht übernommen und bleiben zum Selbstbeantworten offen — der Hinweis nennt sie beim Namen. Bis zum 2. Dezember 2026 ist ihre Beantwortung freiwillig; Sie können also direkt auf „Weiter" klicken.
- Keine Übernahme bei Art.-5-Nähe: Liegt eine Vertiefungs-Tätigkeit, der Anwendungsbereich „Sonstiges" oder eine einschlägige Fähigkeit (Emotionserkennung, Biometrie, Profiling) vor, erklärt eine Warnkarte „Manuelle Zweitprüfung erforderlich" den Grund (samt Ihrer Antwort auf die gezielte Art.-5-Frage aus dem Prozess-Assistenten) — dann sind alle Pflicht-Praktiken manuell zu beantworten, auch unterhalb von Hochrisiko; der Abschluss erzwingt das.
- Schritt 3 (Risiken identifizieren) ist freiwillig: „Risikoerfassung ist hier freiwillig". Sie können ohne Eintrag weitergehen. Sinnvoll ist ein Eintrag trotzdem, wenn Sie etwas dokumentieren möchten — etwa zum Datenschutz bei personenbezogenen Daten.
- Schritt 4 meldet bei leerer Liste „Keine Risiken erfasst — das ist in Ordnung" und bietet den Rückweg zu Schritt 3 an, ohne ihn zu verlangen.
Bei Hochrisiko-Prozessen bleibt beides Pflicht: die verbotenen Praktiken werden einzeln abgefragt, und ohne mindestens ein bewertetes Risiko mit Maßnahme kommen Sie nicht weiter.
Zwei Feinheiten: Bereits erfasste Antworten werden nie überschrieben — haben Sie Schritt 2 schon manuell ausgefüllt, bleibt Ihre Eingabe stehen. Und wird ein Prozess später auf Hochrisiko hochgestuft, verlangt Schritt 2 alle Pflicht-Antworten erneut; automatisch übernommene Ergebnisse zählen dann nicht mehr.
Warum kann ich im Assessment keinen Verantwortlichen für die menschliche Aufsicht auswählen?
Wählbar sind nur Mitarbeiter mit einer dokumentierten, abgeschlossenen Befähigung (Art. 4 EU AI Act). Legen Sie dazu im Modul KI-Kompetenz zuerst eine Befähigung an — interne Maßnahme, externer Nachweis oder Erfahrungs-Feststellung — und schließen Sie sie ab. Danach erscheint die Person in der Auswahl für Verantwortlichen und Stellvertreter.
Sie müssen den Weg nicht selbst suchen: Ist die Auswahl leer, führt der Knopf „Befähigung in KI-Kompetenz anlegen" direkt hinüber (unter einer gefüllten Auswahl steht dafür der Link „Mitarbeiter fehlt? Befähigung in KI-Kompetenz anlegen"). NADOVO speichert Ihren Entwurf vorher und zeigt in der KI-Kompetenz oben den Hinweis „Sie kommen aus dem Assessment. Legen Sie die Befähigung an und bestätigen Sie den Abschluss, dann geht es dort weiter." mit dem Knopf „Zurück zum Assessment" — der Sie in Schritt 5 zurückbringt.
Gibt es noch keinen Mitarbeiter mit Befähigung, zeigt Schritt 5 einen entsprechenden Hinweis. So stellt NADOVO sicher, dass die Aufsichtsperson die von Art. 26 Abs. 2 geforderte Kompetenz nachweislich besitzt. (Für Maßnahmen-Verantwortliche im Modul „Maßnahmen" gilt das übrigens nicht — dort ist keine Befähigung nötig.)
Was bedeutet "Überprüfung erforderlich" bei einem Assessment?
Dieser Status bedeutet, dass sich etwas an den Rahmenbedingungen geändert hat und Sie prüfen müssen, ob Ihre Risikobewertung noch aktuell ist.
Mögliche Auslöser:
- Das verknüpfte KI-System wurde deaktiviert (der Prozess wird pausiert)
- Das verknüpfte KI-System wurde gewechselt
- Die Risikoklasse des Prozesses hat sich geändert
Was müssen Sie tun?
- Öffnen Sie das Assessment
- Prüfen Sie, ob die identifizierten Risiken und Maßnahmen noch zutreffen
- Passen Sie die Bewertung bei Bedarf an
- Genehmigen Sie das Assessment erneut
Die Überprüfung beginnt bei Schritt 1, nicht am Ende: Weil sich der Kontext geändert hat, müssen die Art.-5-Prüfung und die Bewertungen im neuen Zusammenhang bestätigt werden — Sie gehen den Assistenten also noch einmal von vorn durch.
Versionierung
Warum gibt es Versionen und was bedeuten die Nummern?
NADOVO verwendet Versionsnummern (z.B. 1.0.0, 1.1.0, 2.0.0), um Änderungen an KI-Systemen und KI-Prozessen nachvollziehbar zu dokumentieren. Das ist wichtig, weil der EU AI Act verlangt, dass Änderungen an KI-Systemen dokumentiert und mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden (Art. 12).
Sie müssen sich um die Versionsnummern nicht kümmern. NADOVO erkennt automatisch, was sich geändert hat, und schlägt eine passende Versionsnummer vor. Sie können den Vorschlag einfach übernehmen.
Wenn es Sie interessiert — so funktioniert die Logik:
| Änderung | Beispiel | Versionsnummer |
|---|---|---|
| Wesentliche Änderung | Anderes KI-Modell, andere Rolle, anderer Standort, geänderte KI-Definition | 1.0.0 → 2.0.0 |
| Kleinere Änderung | Neuer Verantwortlicher, andere Bezugsform, angepasste Beschreibung | 1.0.0 → 1.1.0 |
| Minimale Änderung | Korrektur im Namen, Notizen aktualisiert | 1.0.0 → 1.0.1 |
Kann ich ein freigegebenes KI-System oder einen Prozess noch bearbeiten?
Nein — und das ist beabsichtigt. Ein freigegebenes Element repräsentiert einen geprüften und dokumentierten Zustand. Wenn Sie Änderungen vornehmen möchten, erstellen Sie eine neue Version:
- Klicken Sie auf "Neue Version erstellen" im Aktionsmenü
- NADOVO erstellt eine Kopie als Entwurf
- Bearbeiten Sie die gewünschten Felder
- Im letzten Wizard-Schritt sehen Sie eine Zusammenfassung der Änderungen
- Geben Sie die neue Version frei
Die alte Version wird automatisch archiviert. Alle Änderungen sind im Audit Trail dokumentiert.
Warum kann ich nicht einfach überschreiben? Wenn ein Prüfer oder eine Aufsichtsbehörde nachvollziehen möchte, wie Ihr KI-System vor 2 Jahren konfiguriert war, muss der alte Zustand verfügbar sein. Durch die Versionierung ist das jederzeit möglich.
Ich habe eine neue Version begonnen und will sie doch nicht — wie werde ich den Entwurf los?
„Abbrechen" im Assistenten löscht nichts. Es verlässt nur den Assistenten; der Entwurf bleibt mit dem zuletzt zwischengespeicherten Stand erhalten. Der Bestätigungsdialog heißt bei KI-Systemen „Asset-Erfassung abbrechen?" („Zurück zum Formular" / „Ja, abbrechen"), bei KI-Prozessen „Prozess abbrechen?" („Weiter bearbeiten" / „Abbrechen"). Für den ersten Entwurf eines Elements gilt dasselbe wie für den Entwurf einer neuen Version — ein Knopf, eine Bedeutung.
Verworfen wird über das Aktionsmenü: Wählen Sie in der Übersicht beim Entwurf im Drei-Punkte-Menü „Löschen" — das dürfen nur Unternehmens-Admins. Die bisher freigegebene Version ist danach wieder die aktuelle.
Was beim Abbrechen verloren geht: nur die Eingaben seit dem letzten Zwischenspeichern — Abbrechen speichert nicht. Alles davor steht im Entwurf.
Warum fragt NADOVO, ob ich den Assistenten verlassen will?
Weil es Eingaben gibt, die seit dem letzten Speichern noch nicht gesichert sind. Verlassen Sie einen Assistenten in diesem Zustand über die Seitenleiste, die Brotkrumen-Navigation oder den Mandantenwechsel, fragt der Dialog „Wizard verlassen?" nach: „Nicht gespeicherte Änderungen gehen verloren. Möchten Sie den Wizard wirklich verlassen?" — „Weiter bearbeiten" hält Ihre Eingaben, „Verlassen" verwirft sie. Der zuletzt gespeicherte Entwurf bleibt in beiden Fällen erhalten.
Beim Neuladen oder Schließen des Browser-Tabs warnt zusätzlich der Browser mit seiner eigenen Meldung — dieselbe Prüfung, nur außerhalb der Anwendung.
Haben Sie nichts geändert oder gerade gespeichert, fragt NADOVO nicht. Nicht abgedeckt sind der Zurück-Knopf des Browsers und das Abmelden — speichern Sie dort vorher zwischen.
Warum zeigt eine ältere Version meines KI-Systems andere Modellangaben als der Katalog?
Weil die Angaben einer freigegebenen Version der Stand zum Zeitpunkt der Freigabe sind — das ist der Nachweis „bewertet mit Modell X, Version Y". Bei der Freigabe friert NADOVO Modellname, Modellanbieter und Modellversion je verknüpftem Modell ein; die Detailseite zeigt dazu „Stand bei Freigabe (Datum)". Spätere Katalogpflege (neue Modellversion, Umbenennung) ändert diese Angaben nicht mehr.
Im Entwurf gilt das Gegenteil: Dort zeigt die Anzeige den aktuellen Katalogstand mit dem Hinweis „Aktueller Katalogstand — wird bei der Freigabe eingefroren." Eine neue Version startet also mit dem aktuellen Stand und friert ihn bei ihrer eigenen Freigabe erneut ein.
Zeigt eine freigegebene Version den Katalogstand-Hinweis, wurde für sie noch kein Stand eingefroren — das holt die nächste Freigabe einer neuen Version nach; nachträglich wird kein Nachweis fabriziert.
Phase 4 — KI-Kompetenz & Maßnahmen
Sind Schulungen verpflichtend? Was fordert der EU AI Act?
Eine bestimmte Schulung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Artikel 4 des EU AI Act sieht vor, dass Unternehmen die KI-Kompetenz ihrer Beschäftigten fördern („AI Literacy") — die Digital-Omnibus-Novelle 2026 hat die ursprünglich strengere Formulierung („ausreichende KI-Kompetenz sicherstellen") abgeschwächt. Es geht also um nachweisbar geförderte Kompetenz, nicht um eine Pflicht-Schulung.
In NADOVO dokumentieren Sie diese Kompetenz im Modul „KI-Kompetenz" (Phase IMPLEMENT) — einem Nachweis-Register nach Art. 4. Sie erfassen Befähigungen auf drei gleichwertigen Wegen (interne Maßnahme, externer Nachweis oder Erfahrungs-Feststellung); die KI-Verordnung schreibt kein bestimmtes Format vor — weder Zertifikate noch Prüfungen. Wichtig ist, dass Sie die Kompetenz belegen können — ab dem 2. August 2026 können Aufsichtsbehörden Nachweise verlangen.
Was Sie tun sollten:
- Fördern Sie die KI-Kompetenz aller Personen, die mit KI-Systemen arbeiten — z.B. über Schulungen, Einweisungen oder Guidelines
- Dokumentieren Sie diese im Modul „KI-Kompetenz"
- Belegen Sie sie je nach Weg durch den Eintrag selbst, ein hochgeladenes Dokument oder eine begründete Feststellung
Wie verwalte ich die KI-Kompetenz meiner Mitarbeiter?
Die KI-Kompetenz Ihrer Mitarbeiter dokumentieren und belegen Sie im Modul „KI-Kompetenz". Jeder Eintrag ist eine Befähigung und wird auf einem von drei gleichwertigen Wegen erfasst — die Eingabefelder passen sich der gewählten Befähigungsart an:
- Interne Maßnahme — eine Schulung, Unterweisung oder ein E-Learning, das Ihr Unternehmen selbst durchführt. Der Eintrag ist der Nachweis; optional mit Format (z.B. Präsenz, Online). Kann geplant und nach Durchführung abgeschlossen werden. Etwas nachdokumentieren, das bereits stattgefunden hat? Setzen Sie beim Anlegen das Häkchen „Bereits durchgeführt" (erscheint nur bei einer internen Maßnahme mit einem Datum bis heute). Der Hinweis darunter sagt, was folgt: „Nach dem Speichern öffnet sich der Abschluss-Dialog. Erst die Bestätigung setzt die Maßnahme auf abgeschlossen." So landet der Eintrag nicht erst als „Überfällig" in der Liste — der Abschluss bleibt aber eine Bestätigung, keine Ableitung: Sie wählen im Dialog, wer teilgenommen hat.
- Externer Nachweis — ein Dokument einer dritten Stelle (Zertifikat, Bescheinigung, Abschluss). Gilt für genau einen Mitarbeiter, die Nachweisdatei ist Pflicht — sie ist der Beleg. Gilt sofort als abgeschlossen.
- Erfahrungs-Feststellung — eine fachkundige Person Ihres Unternehmens stellt die Kompetenz aus praktischer Tätigkeit fest, mit Funktion und Begründung (eine Selbst-Feststellung ist nicht möglich). Gilt sofort als abgeschlossen.
Dokument hinterlegen: Zu jedem Eintrag können Sie eine Datei hochladen — PDF, PNG, JPG oder WebP, max. 5 MB (beim externen Nachweis ist sie Pflicht, sonst optional). NADOVO prüft dabei den tatsächlichen Dateiinhalt, nicht nur die Dateiendung: Eine umbenannte oder beschädigte Datei wird mit einem Hinweis abgelehnt und nicht gespeichert — laden Sie in dem Fall die Originaldatei hoch oder exportieren Sie sie neu. Eintrag und Dokument entstehen gemeinsam: Wird die Datei abgelehnt, wird auch kein Eintrag angelegt.
Wer hier auswählbar ist: Das Mitarbeiterverzeichnis führt alle Personen, die sich zuordnen lassen — jeden Benutzer Ihrer Organisation automatisch (auch Sie selbst) und zusätzlich die von Hand erfassten Mitarbeitenden. Ein NADOVO-Konto ist also nicht nötig, aber auch kein Hindernis: Benutzer müssen Sie nicht zusätzlich als Mitarbeiter anlegen. Beim Erfassen tippen Sie den Namen ein — vorhandene Einträge werden vorgeschlagen, neue Personen ohne Konto legen Sie mit Vor- und Nachname direkt im Dialog an. Verzeichniseinträge geben keinen Zugang zur Anwendung und zählen nicht gegen das Benutzer-Limit (siehe Benutzerverwaltung).
Status: „Geplant" und „Abgeschlossen" ergeben sich aus der Erfassung; „Überfällig" berechnet NADOVO automatisch, wenn das Durchführungsdatum einer geplanten internen Maßnahme überschritten ist. Abgeschlossene Einträge lassen sich zusätzlich archivieren (Status „Archiviert" — siehe eigene Frage unten).
Übersicht, Abschließen und Bearbeiten: Die Übersicht hat eine Filterzeile — Suche plus die Filter Befähigung, Art, Mitarbeiter und Status — und sortierbare Spalten. Ein Büroklammer-Symbol neben dem Titel zeigt, dass zu einem Eintrag ein Dokument hinterlegt ist; ein Klick darauf öffnet es direkt in der Vorschau („Dokument anzeigen"). Die Aktionen erreichen Sie über das Menü am Zeilenende. Eine geplante interne Maßnahme schließen Administratoren über das Aktionsmenü mit „Schnell abschließen": Dort wählen Sie, welche Mitarbeitenden teilgenommen haben; wer fehlt, kann optional aus dem Eintrag entfernt werden (bleiben Personen offen, bleibt der Eintrag „Geplant"). Ohne Administratorrechte markieren Sie Teilnehmer stattdessen einzeln im Detail-Dialog (Tab „Teilnehmer"). Die Mitarbeitenden eines Eintrags lassen sich dort auch nachträglich bearbeiten. Bestehende Einträge lassen sich als Vorlage wiederverwenden.
Was ist eine Erfahrungs-Feststellung?
Wenn eine Person nachweislich kompetent ist, ohne dass eine Schulung oder ein Zertifikat vorliegt (z.B. langjährige praktische Arbeit mit KI-Systemen), kann eine fachkundige Person Ihres Unternehmens — etwa eine Führungskraft oder der Compliance-Verantwortliche — diese Kompetenz feststellen. Sie geben dabei die Funktion der feststellenden Person und eine Begründung an; das macht die Feststellung gegenüber Behörden belastbar. Eine Selbst-Feststellung ist nicht möglich — feststellende und festgestellte Person müssen verschieden sein.
Warum ist mein externer Nachweis sofort „Abgeschlossen"?
Externe Nachweise und Erfahrungs-Feststellungen dokumentieren eine bereits vorhandene Befähigung — es gibt nichts mehr durchzuführen. Ihr Datum (Ausstellungs- bzw. Feststellungsdatum) kann deshalb nicht in der Zukunft liegen. Nur die interne Maßnahme kennt den Zustand „Geplant", weil sie erst noch stattfindet.
Wie erstelle ich einen Nachweis (PDF) über die KI-Kompetenz?
Zwei Wege — beide erzeugen ein PDF nach Art. 4:
- Einzelnachweis: Bei einer abgeschlossenen Befähigung über das Aktionsmenü „Bericht (PDF)" — mit allen Angaben des Eintrags, den beteiligten Mitarbeitenden und dem Audit-Trail.
- Gesamt-Nachweis: Über den Eintrag „Befähigungs-Nachweis (PDF)" im Drei-Punkte-Menü rechts oben in der Übersicht (nur für Administratoren und nur, wenn die Liste nicht leer ist). Vorab wählen Sie den Umfang — alle oder ausgewählte Mitarbeiter; der gewählte Umfang wird im PDF ausgewiesen. Der Bericht listet die Nachweise je Mitarbeiter mit dem jeweiligen Stand („Abgeschlossen am …" / „Offen"). Er umfasst nur aktive Einträge — archivierte sind nicht enthalten (für diese nutzen Sie den Einzelnachweis).
So belegen Sie die KI-Kompetenz gegenüber Behörde, Kunde oder Auditor an einer Stelle.
Kann ich eine abgeschlossene Befähigung löschen oder archivieren?
Löschen: nein. Abgeschlossene Befähigungen sind Compliance-Nachweise nach Art. 4 EU AI Act — damit Ihr Register lückenlos bleibt, lassen sie sich nicht löschen, sondern nur archivieren. Geplante (noch nicht durchgeführte) Einträge können Administratoren löschen.
Archivieren (nur Administratoren, über das Aktionsmenü oder den Detail-Dialog):
- Ein Bestätigungsdialog weist darauf hin, dass die Aktion nicht rückgängig gemacht werden kann — es gibt kein Wiederherstellen. Prüfen Sie den Eintrag also vorher auf Vollständigkeit.
- Ein archivierter Eintrag ist schreibgeschützt: nicht mehr bearbeiten, abschließen oder löschen.
- Der Einzel-Nachweis (PDF) ist abrufbar; im Gesamt-Nachweis sind archivierte Einträge nicht enthalten.
Wo finde ich archivierte Befähigungen? In der Übersicht sind sie standardmäßig ausgeblendet — wählen Sie im Status-Filter „Archiviert", um sie einzublenden.
Wie dokumentiere ich Maßnahmen zur Risikominderung (Phase 4)?
Im Modul „Maßnahmen" verfolgen Sie die Risikominderungs-Maßnahmen — also die Umsetzung der im Assessment (Phase 3) definierten Maßnahmen.
- Herkunft: Maßnahmen entstehen automatisch aus Risikobewertungen oder werden manuell angelegt („Neue Maßnahme"). Aus Assessments abgeleitete Maßnahmen sind mit dem zugehörigen Risiko und Prozess verknüpft; manuell angelegte Maßnahmen sind keinem Prozess zugeordnet.
- Felder: Titel, Art (Technisch, Organisatorisch, Human Oversight), Beschreibung, Verantwortlicher, Fälligkeitsdatum.
- Verantwortlicher: wird aus dem Mitarbeiterverzeichnis gewählt (gepflegt im Modul KI-Kompetenz) — die Person braucht kein eigenes Benutzerkonto und keine dokumentierte Befähigung (anders als bei der menschlichen Aufsicht im Assessment). Die Angabe ist optional.
- Status: Jede Maßnahme durchläuft Geplant → Aktiv → Abgeschlossen. „Aktiv" deckt beides ab — gerade in Einführung und dauerhaft laufend (z.B. eine Maßnahme, die gilt, solange der Prozess aktiv ist). Den Status ändern Sie über das Aktionsmenü (⋮) — für manuelle und Assessment-Maßnahmen; jede Änderung steht im Audit-Trail.
- Übersicht: sortierbare Spalten (Standard: nächste Fälligkeit oben, überfällige rot) und Mehrfachauswahl-Filter (Maßnahme, Prozess, Verantwortlicher, Fälligkeit, Status). Die Maßnahmenart sehen Sie im Detail-Dialog und im Export.
- Archivieren statt Löschen: Abgeschlossene Maßnahmen können Administratoren archivieren (endgültig, schreibgeschützt); danach sind sie nicht mehr löschbar. Geplante und aktive Maßnahmen bleiben löschbar. Archivierte sind standardmäßig ausgeblendet — über den Status-Filter „Archiviert" blenden Sie sie ein.
- Export: Maßnahmen lassen sich u.a. als CSV/JSON oder in Tools wie Trello, Teams Planner oder Jira exportieren.
KI-Vorfälle (Phase 5)
Was ist ein KI-Vorfall und wann muss ich ihn melden?
Ein KI-Vorfall ist ein Ereignis, bei dem ein KI-System zu einem Schaden oder einer Fehlfunktion führt — zum Beispiel diskriminierende Entscheidungen, Datenschutzverletzungen oder fehlerhafte Ergebnisse mit realen Auswirkungen.
Meldefristen nach EU AI Act (Art. 73) — jeweils ab Entdeckung des KI-Vorfalls:
| Schweregrad | Meldefrist | Beispiel |
|---|---|---|
| Kritisch | 2 Tage | KI-System verursacht erheblichen Schaden an Gesundheit oder Sicherheit |
| Schwerwiegend | 15 Tage | KI-System trifft systematisch diskriminierende Entscheidungen |
| Geringfügig | Keine Meldepflicht | Einzelner Fehler ohne größere Auswirkungen |
NADOVO zeigt Ihnen die verbleibende Meldefrist als farbcodierte Anzeige an, damit Sie keine Frist versäumen.
Wie melde ich einen KI-Vorfall an die Behörde?
Für meldepflichtige KI-Vorfälle (schwerwiegend/kritisch) unterstützt NADOVO Sie im KI-Vorfall-Detail beim Melde-Workflow:
- Zuständige Behörde vorbelegt: Anhand des Landes Ihres Unternehmens schlägt NADOVO die zuständige Marktüberwachungsbehörde automatisch vor (z.B. für Deutschland die Bundesnetzagentur) — mit Name, Website, Meldeportal, E-Mail, Telefon und ggf. einem Hinweis. Voraussetzung: Im Modul „Organisation" (Tab „Unternehmen") ist das Land aus der Auswahlliste gesetzt — fehlt es, weist die KI-Vorfallmeldung darauf hin und verlinkt direkt in die Einstellungen.
- Ort des KI-Vorfalls zählt (Art. 73): Die Vorbelegung folgt dem Firmensitz als praktischem Startpunkt. Maßgeblich ist aber die Behörde des Mitgliedstaats, in dem der KI-Vorfall aufgetreten ist — das Feld „Behörde / Empfänger" lässt sich deshalb frei überschreiben (siehe nächste Frage).
- Meldung vorbereiten: Meldemethode wählen (z.B. E-Mail, Meldeportal, Telefon) — die Kontaktdaten der Behörde werden passend übernommen. Den vorbereiteten Meldetext können Sie kopieren oder als .eml-Datei öffnen; die Fallnummer der Behörde hinterlegen Sie im KI-Vorfall.
- Zuerst melden, dann lösen: Ein meldepflichtiger KI-Vorfall (schwerwiegend/kritisch) muss erst gemeldet werden, bevor er gelöst werden kann — der Tab „Lösung" ist bis dahin gesperrt.
- Optional „Anbieter informiert am": Zusätzlich zur Behörde können Sie festhalten, wann Sie den Anbieter des KI-Systems informiert haben (Art. 26 Abs. 5).
KI-Vorfälle der Stufe „Geringfügig" sind in der Regel nicht meldepflichtig.
Welche Status hat ein KI-Vorfall — und wie schließe ich ihn ab?
Ein KI-Vorfall durchläuft ein einfaches Modell: Neu → Gelöst → Archiviert, dazu Storniert als Abbruch.
Die Meldung ist ein Marker, kein Status. Nach erfolgter Meldung an die Behörde zeigt die Frist-Spalte statt des Countdowns den Hinweis „Meldebehörde benachrichtigt" (das Meldedatum erscheint beim Überfahren mit der Maus). Der KI-Vorfall bleibt dabei im Status „Neu", bis Sie ihn lösen.
So schließen Sie einen KI-Vorfall ab:
- Lösen: Im Tab „Lösung" wählen Sie „Mit Maßnahmen" (Ursache sowie Korrektur- und Präventionsmaßnahmen) oder „Ohne Maßnahmen" (z.B. bei einem Fehlalarm — mit Pflicht-Begründung). Bei meldepflichtigen KI-Vorfällen erst nach der Meldung möglich (siehe vorige Frage).
- Archivieren: Gelöste KI-Vorfälle können Sie archivieren. Sie verschwinden dann aus der Standard-Übersicht, bleiben aber über den Status-Filter „Archiviert" erreichbar.
Wie lösche ich einen KI-Vorfall? Gar nicht — KI-Vorfälle sind Nachweise und lassen sich nicht löschen. Statt zu löschen, stornieren Sie einen noch nicht gemeldeten, ungelösten KI-Vorfall (mit Pflicht-Begründung). Er erhält den Status „Storniert", bleibt als Datensatz erhalten und der Vorgang wird im Audit-Trail dokumentiert.
Woher kommen die Behördendaten — und kann ich die vorgeschlagene Behörde ändern?
Die Behördendaten (Name, Website, Meldeportal, E-Mail, Telefon) stammen aus einem zentral von NADOVO gepflegten Verzeichnis der Marktüberwachungsbehörden je Land. Es wird laufend nachgepflegt — verstehen Sie die Vorbelegung als geprüften Startpunkt, nicht als abschließende Rechtsauskunft. Ist für Ihr Land (noch) kein eigener Eintrag hinterlegt, zeigt NADOVO einen EU-Rückfall („Nationale Marktüberwachungsbehörde") — die Meldung ist also nie blockiert, den Empfänger können Sie manuell ergänzen.
Ändern? Ja. Das Feld „Behörde / Empfänger" ist frei überschreibbar — wichtig, wenn der KI-Vorfall in einem anderen Mitgliedstaat aufgetreten ist als Ihrem Firmensitz (Art. 73).
Gut zu wissen: Der bei einer Meldung gespeicherte Empfänger ist eine Momentaufnahme. Wird das Verzeichnis später aktualisiert, ändert das nichts an bereits dokumentierten Meldungen.
KI-Content-Register
Was ist das KI-Content-Register und wozu brauche ich es?
Ab dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten des Art. 50 EU AI Act: KI-generierte Inhalte müssen unter bestimmten Voraussetzungen gekennzeichnet werden — und wer sich auf eine Ausnahme beruft, muss das im Zweifel belegen können.
Das KI-Content-Register (eigener Punkt in der Hauptnavigation) ist der Ort, an dem Sie jeden relevanten KI-generierten Inhalt als revisionssicheren Nachweis erfassen — verknüpft mit dem erzeugenden KI-Prozess, geprüft durch einen Menschen, dokumentiert im unveränderlichen Audit Trail (10 Jahre).
Je nach Inhaltstyp erfüllt ein Eintrag einen von zwei Zwecken:
- Prüfnachweis (nur Text): KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse sind kennzeichnungspflichtig — es sei denn, ein Mensch hat sie geprüft und trägt die redaktionelle Verantwortung (Art. 50 Abs. 4). Der Register-Eintrag belegt genau das: wer geprüft hat, wann, und wer verantwortet.
- Kennzeichnungsnachweis (Bild, Audio, Video, Dialog): Hier dokumentiert der Eintrag, dass und wie Sie die Kennzeichnungspflicht erfüllt haben — oder warum eine Ausnahme greift.
Wichtig: Das Register ist Beweisvorsorge — es gibt keine gesetzliche Pflicht, ein solches Register zu führen. Aber wenn Behörde, Wettbewerber oder Kunde fragen „Ist das KI? Und wo steht, dass ihr das geprüft habt?", haben Sie den Nachweis auf Knopfdruck.
Wann müssen KI-Inhalte gekennzeichnet werden — und wann nicht?
Das hängt vom Inhaltstyp ab. Der Freigabe-Dialog („Prüfen & freigeben") führt Sie typgerecht durch die Entscheidung und erklärt die Rechtslage im Moment der Entscheidung:
Text: Zuerst die Einordnung: Informiert der Text die Öffentlichkeit über ein Thema von öffentlichem Interesse? Bei „Nein" (z.B. Produkttext, interne Mitteilung) besteht keine Kennzeichnungspflicht — Ihre Einordnung wird als Nachweis dokumentiert. Bei „Ja": Mit bestätigter inhaltlicher Prüfung und übernommener redaktioneller Verantwortung greift die Prüf-Ausnahme nach Art. 50 Abs. 4 — keine Kennzeichnung nötig, der Eintrag ist Ihr Beleg. Ohne menschliche Prüfung ist die Kennzeichnung Pflicht.
Bild / Audio / Video: Die Deepfake-Frage: Könnte der Inhalt für Betrachter echt wirken (Personen, Orte oder Ereignisse realistisch dargestellt)? Ja → Kennzeichnung ist Pflicht (Label-Text und Platzierung werden dokumentiert). Nein (offensichtlich künstlich) → keine Kennzeichnungspflicht, die Auswahl wird dokumentiert.
Dialog (Chatbots, Voice-/Telefon-Assistenten): grundsätzlich kennzeichnen — Nutzer bzw. Anrufer müssen erkennen, dass sie mit einer KI interagieren (Art. 50 Abs. 1). Ausnahme nur, wenn der KI-Einsatz offensichtlich ist.
Wo eine Kennzeichnung erforderlich ist, müssen Sie vor der Freigabe bestätigen: „Die Kennzeichnung ist am Inhalt umgesetzt." Diese Bestätigung wird als eigenes Ereignis im Audit Trail protokolliert — der Nachweis, dass tatsächlich gekennzeichnet wurde.
Hinweis: Verstöße gegen Art. 50 sind bußgeldbewehrt (bis 15 Mio. Euro oder 3 % des Weltumsatzes). Das Register nimmt Ihnen die Kennzeichnungspflicht nicht ab — es dokumentiert Ihre Entscheidungen so, dass Sie sie jederzeit belegen können.
Wie erfasse ich einen KI-Content-Eintrag?
Über „Neuer KI-Content-Eintrag" im KI-Content-Register. Drei Pflichtangaben genügen: Inhaltstyp (Text, Bild, Audio, Video oder Dialog), Titel und der erzeugende KI-Prozess. Alles Weitere ist optional: Art des Einsatzes (Vollständig KI-generiert, KI-unterstützt, KI-bearbeitet), Referenz (URL oder Ablageort — kann bis zur Freigabe ergänzt werden) und Bemerkungen.
Zwei Wege:
- Manuell: das Formular ausfüllen — immer verfügbar.
- Metadaten-Upload (JSON): den von Ihrem KI-Tool gelieferten Metadaten-Block einfügen oder als Datei ablegen — die Felder werden automatisch befüllt (siehe nächste Frage).
Der Eintrag wird als Entwurf gespeichert. Prüfung, Freigabe und Kennzeichnung sind bewusst nicht Teil der Erfassung — sie erfolgen gebündelt über „Prüfen & freigeben" in der Liste.
KI-Prozess noch nicht inventarisiert? Dann wählen Sie die Option „KI-Prozess nicht inventarisiert". Der Eintrag dokumentiert diesen Fakt, die Freigabe wird nicht blockiert — und über den Prozess-Filter bleiben solche Inventar-Lücken sichtbar, sodass Sie im Blick behalten, welche Prozesse Sie noch in Phase 1 und 2 inventarisieren sollten.
Was ist der Metadaten-Prompt und wie funktioniert der JSON-Upload?
Der schnellste Weg ins Register — tool-unabhängig, ohne Plugin oder API-Anbindung:
- Prompt kopieren: In der Erfassungsmaske wählen Sie unter „Metadaten-Prompt" den KI-Prozess und klicken „Prompt kopieren".
- An die Generierung anhängen: Den Prompt hängen Sie an Ihre Anfrage im KI-Tool (z.B. ChatGPT, Claude, Copilot) an — das Tool liefert den Inhalt plus einen strukturierten Metadaten-Block (JSON).
- Hochladen: Den JSON-Block ziehen Sie in die Erfassungsmaske, fügen ihn ein oder wählen die Datei — die Felder werden automatisch befüllt. Die Validierung ist regelbasiert; bei Fehlern erhalten Sie eine konkrete Fehlerliste.
Wichtig — die Prüfung bleibt menschlich: Der Upload befüllt nur die Erfassungsdaten (Inhalt und KI-Einsatz); hochgeladene Angaben werden als „selbst deklariert" durch das KI-Tool markiert. Prüfvermerk, Einordnung, redaktionelle Verantwortung und Kennzeichnung entstehen ausschließlich durch Ihre Aktion in der Plattform — keine KI bewertet hier automatisch. Genau das macht den Nachweis glaubwürdig.
Kann ich einen freigegebenen KI-Content-Eintrag ändern oder löschen?
Nein — und das ist beabsichtigt. Ein Eintrag durchläuft den Lebenszyklus Entwurf → Freigegeben → Archiviert. Mit der Freigabe wird er zum unveränderlichen Nachweis-Snapshot; auch die Referenz (URL/Ablageort) wird dabei fixiert — die Freigabe ist die letzte Gelegenheit, sie zu ergänzen oder zu korrigieren.
Wenn sich der Inhalt ändert: Nutzen Sie „Duplizieren". NADOVO erstellt einen neuen Entwurf mit den Erfassungsdaten — Einordnung, Prüfung, Kennzeichnung und Freigabe werden bewusst nicht übernommen; jede Fassung durchläuft ihren eigenen Freigabeprozess. Mit der Option „Ersetzt das Original" wird der ursprüngliche Eintrag bei Freigabe des neuen automatisch archiviert („ersetzt durch") — ohne Lücke in der Nachweiskette.
Löschen: Freigegebene und archivierte Einträge können nicht gelöscht werden (nur archiviert) — sie sind Nachweise. Entwürfe können Unternehmens-Admins löschen; auch das wird im Audit Trail protokolliert.
Was, wenn sich der verknüpfte KI-Prozess ändert? Wird der Prozess archiviert oder gibt es eine neuere Version, zeigt der Eintrag ein Info-Badge — der freigegebene Eintrag bleibt als Snapshot gültig, es gibt keine Rückwirkung.
Was ist das Vier-Augen-Prinzip bei der Freigabe?
Optional können Sie festlegen, dass der Freigabe-Verantwortliche eine andere Person sein muss als der Ersteller des Eintrags. Unternehmens-Admins aktivieren die Einstellung „Vier-Augen-Prinzip bei der Freigabe" im Modul „Organisation" im Tab „Unternehmen".
Standard: aus — kleine Teams werden nicht ausgebremst. Aktivieren Sie das Prinzip, wenn Ihre interne Governance eine getrennte Prüfung verlangt oder Sie den Nachweis zusätzlich härten wollen.
Wie belege ich im Ernstfall, dass geprüft und gekennzeichnet wurde?
Zweifach:
Audit Trail (10 Jahre): Jedes relevante Ereignis — Erfassung, JSON-Upload (selbst deklariert), Bearbeitung, Freigabe, Kennzeichnungs-Bestätigung, Referenz-Änderung, Duplizieren, Archivieren — wird mit Person und Zeitstempel unveränderlich protokolliert.
KI-Content-Nachweis-Bericht (PDF): Zu jedem freigegebenen oder archivierten Eintrag erstellen Sie über das Aktionsmenü („Bericht (PDF)") einen passwortgeschützten PDF-Bericht (AES-256) mit den Eintragsdaten und dem Audit-Trail-Auszug — ideal, um gegenüber Behörde, Kunde oder Auditor sauber zu belegen. Für das gesamte Register erzeugen Sie über den Eintrag „Gesamt-Nachweis (PDF)" im Drei-Punkte-Menü rechts oben in der Übersicht einen Bericht über alle Einträge mit Übersicht je Status und Kennzeichnung.
Dank der Verknüpfung mit dem KI-Prozess ist dabei in einem Dokument belegbar: welches System den Inhalt in welchem Anwendungsfall erzeugt hat und wer ihn geprüft hat.
Audit Trail & Dokumentation
Was dokumentiert NADOVO automatisch?
NADOVO protokolliert automatisch alle Änderungen an Ihren KI-Systemen, Prozessen, Assessments, Schulungen, KI-Vorfällen und KI-Content-Einträgen. Sie müssen nichts manuell dokumentieren.
Was wird aufgezeichnet:
- Wer hat was wann geändert
- Welche Felder wurden geändert (alter und neuer Wert)
- Freigaben und Genehmigungen
- Statusänderungen (auch automatische, z.B. durch Kaskadierung)
- Risikoklassifizierungen und deren Änderungen
Aufbewahrung: 10 Jahre, wie vom EU AI Act Art. 12 gefordert.
Kein Eintrag geht verloren — auch bei einer Störung nicht. Der Audit Trail liegt in einer eigenen Datenbank. Ist diese vorübergehend nicht erreichbar, wird der Eintrag zwischengespeichert und nachgeliefert, sobald sie wieder antwortet (die Zustellung läuft im Minutentakt, älteste Einträge zuerst). Für Sie heißt das:
- Sie können weiterarbeiten. Eine Störung des Audit Trails blockiert Ihre Vorgänge nicht.
- Ein Eintrag kann verzögert erscheinen. Fehlt direkt nach einer Änderung ein Eintrag, ist er nicht verloren — er wird nachgetragen.
- Es gibt keinen Zustand, in dem Ihre Daten gespeichert sind und der Nachweis still fehlt. Die Vormerkung liegt in derselben Datenbank, die Ihren fachlichen Datensatz gerade gespeichert hat; scheitert sie, scheitert auch der Vorgang selbst — mit Meldung.
Export: Sie können den Audit Trail jederzeit als PDF (schreibgeschützt), CSV oder JSON exportieren.
Wo finde ich den Audit Trail?
Den Audit Trail finden Sie direkt beim jeweiligen Element — es gibt kein separates Audit-Modul. Öffnen Sie ein KI-System, einen Prozess, ein Assessment, eine Schulung oder einen KI-Vorfall und wählen Sie im Drei-Punkte-Menü rechts oben den Eintrag „Audit Trail". Dort liegen auch alle übrigen Aktionen der Detailseite (Bearbeiten, Freigeben, Statuswechsel, Löschen) — die Titelzeile bleibt frei. Der Dialog zeigt die vollständige Änderungshistorie (wer, was, wann; alter und neuer Wert) und lässt sich als PDF (schreibgeschützt), CSV oder JSON exportieren.
Auch aus der Übersicht heraus — über dasselbe Drei-Punkte-Menü, dort ganz rechts hinter der Hauptaktion. Das gibt es in sechs Modulen: KI-System-Inventar, KI-Prozesse, Risiko-Assessments, KI-Vorfälle, KI-Kompetenz und KI-Content-Register. In den beiden letzten liegt im selben Menü zusätzlich der jeweilige Gesamt-Nachweis. Die Maßnahmen haben als einziges Modul keinen Audit Trail — weder in der Übersicht noch als Auswahl im Änderungsbericht.
Im Dialog öffnet ein Klick auf die Zeile die Detailansicht des Eintrags — dasselbe Ziel wie das Auge-Symbol am Zeilenende. Beides zeigt die Details des Eintrags, nicht die Seite des Objekts.
Der Objektfilter listet nur Objekte, zu denen es Einträge gibt — in allen Modulen als „ID · Bezeichnung" (bei Maßnahmen als Bezeichnung allein, sie haben keine lesbare ID). Ein Objekt ohne jede protokollierte Aktion steht nicht in der Liste; sobald daran etwas geändert wird, erscheint es. Eine leere Trefferliste kann die Auswahl damit nicht ergeben. Gelöschte Objekte bleiben wählbar — etwa im KI-Content-Register oder in der KI-Kompetenz: Ihr Verlauf ist Nachweis und endet mit dem Eintrag „gelöscht".
Hinweis: Der Eintrag „Audit Trail" ist nur für Unternehmens-Admins sichtbar. Das Drei-Punkte-Menü erscheint überhaupt nur, wenn es für Status und Rolle Aktionen gibt.
Was ein Eintrag „Freigegeben" zeigt: neben den Statuszeilen die Eingaben aus dem Freigabe-Dialog als lesbare Zeilen — bei KI-System und KI-Prozess „Freigabe-Verantwortlicher" (die dort gewählte Person) und, falls eingegeben, „Freigabe-Kommentar"; beim Risiko-Assessment „Freigegeben durch" und „Anmerkungen zur Freigabe". Beim KI-Prozess tragen auch die Einträge „Zur Prüfung eingereicht" und „Einreichung zurückgezogen" den eingegebenen Kommentar als eigene Zeile. Das gilt rückwirkend — auch ältere Einträge zeigen diese Zeilen. Dieselben Angaben stehen im Änderungsbericht (PDF und CSV).
Begriffe nicht verwechseln: „Freigabe-Verantwortlicher" ist die im Freigabe-Dialog gewählte Person (Art. 17). Die „Verantwortliche Person" ist dagegen das Feld am KI-Prozess selbst. „Freigegeben durch" beim Assessment ist der Name aus dem Freigabe-Dialog des Assessments.
Namen statt Kennungen: Auch für Personen, die dem Unternehmen nicht mehr angehören, steht der Name in den Zeilen. Der eingeklappte Block „Technische Rohdaten (JSON)" zeigt unverändert die gespeicherten Werte inklusive technischer Kennungen — er ist der Rohbeweis, nicht die Leseansicht.
Als PDF wird daraus der Änderungsbericht — siehe Berichte & Nachweise.
Berichte & Nachweise
Wo finde ich meine Berichte wieder?
Im Menüpunkt „Berichte & Nachweise" (oben in der Navigation, nur für Administratoren) sind alle Berichte an einer Stelle versammelt: Änderungsbericht, KI-Content-Nachweis und Befähigungs-Nachweis. Vor dem Erzeugen sehen Sie, wie viele Einträge der Bericht umfassen wird.
Das Protokoll ist kein Download-Archiv. Die Seite hält fest, welcher Bericht wann von wem erzeugt wurde — Nummer, Art, Gegenstand, Zeitpunkt und Person. Die Dokumente selbst werden nicht gespeichert: Legen Sie ein erzeugtes PDF dort ab, wo Sie es aufbewahren möchten. Ein erneutes Erzeugen ist jederzeit möglich und liefert eine neue Berichtsnummer.
Muss ich Berichte über dieses Modul erzeugen? Nein. Die Einstiege in den Fachmodulen bleiben, und beide Wege erzeugen dasselbe Dokument. Der Unterschied ist nur der Kontext: Im Fachmodul steht der Gegenstand schon fest, im Berichtsmodul wählen Sie ihn im Dialog.
Warum sehe ich den Menüpunkt nicht? Berichte erzeugen und den Audit Trail einsehen dürfen nur Benutzer mit Administratorrolle.
Was steht im Änderungsbericht (Audit Trail)?
Der Änderungsbericht ist die PDF-Fassung des Audit Trails — die vollständige Änderungshistorie eines Elements mit Person, Zeitpunkt sowie altem und neuem Wert.
- Berichtsnummer: Jeder Bericht trägt eine Nummer der Form
CHG-PROC-000021— auf dem Deckblatt, in jeder Kopfzeile und in der Ende-Markierung. Damit ist er gegenüber Behörde oder Auditor zitierbar. - Immer vollständig: Der Bericht enthält alle Einträge der gewählten Auswahl, nicht nur die gerade sichtbaren. Seite 2 weist das ausdrücklich als „alle N von N" aus.
- Eingrenzen über Objekt und Zeitraum: Die Suche im Dialog ist nur eine Bildschirmhilfe und verkleinert den Bericht nicht. Die Objektauswahl nennt ID und Bezeichnung, mit dem jüngsten Eintrag oben; lange Bezeichnungen werden gekürzt und beim Verweilen mit der Maus vollständig eingeblendet. Sie enthält dieselben Objekte wie der Filter im Audit-Trail-Dialog — nur solche mit Einträgen, gelöschte eingeschlossen.
- Sechs Module stehen zur Auswahl: KI-System-Inventar, KI-Prozesse, Risiko-Assessments, KI-Vorfälle, KI-Kompetenz und KI-Content-Register. Maßnahmen fehlen, weil das Modul keinen Audit Trail führt.
Neben PDF stehen CSV und JSON zur Verfügung.
Wie heißen die heruntergeladenen Dateien?
Alle Berichte und Exporte folgen demselben Muster: Bezeichnung, bei Einzelberichten die ID, dann Datum und Uhrzeit.
qualification-proof-TRN-000012-2026-07-30-1042.pdfWelche Bezeichnung ein Download trägt:
| Download | Dateiname beginnt mit |
|---|---|
| Änderungsbericht (Audit Trail) | audit-trail- plus Modul, z.B. audit-trail-process, audit-trail-asset, audit-trail-ai-content |
| Befähigungs-Nachweis, einzeln / gesamt | qualification-proof- / qualification-register- |
| KI-Content-Nachweis, einzeln / gesamt | ai-content-proof- / ai-content-register- |
| Maßnahmen-Export | measures-, für die Werkzeug-Formate measures-trello-, measures-planner-, measures-jira- |
Der Änderungsbericht heißt in der Datei weiterhin audit-trail-… — der Berichtstitel im PDF lautet „Änderungsbericht (Audit Trail)", der Dateiname ist davon unabhängig.
Zwei Exporte derselben Daten überschreiben sich durch den Zeitstempel nicht und lassen sich in Ihrer Ablage eindeutig zuordnen. Die Bezeichner sind bewusst englisch und unabhängig von Ihrer Oberflächensprache — so heißt derselbe Bericht in einem geteilten Ablageordner überall gleich.
Kann ich mein Firmenlogo auf die Berichte setzen?
Ja — siehe Firmenlogo auf den PDF-Berichten im Abschnitt Setup & Organisation. Das Logo erscheint auf den Deckblättern aller PDF-Berichte, oberhalb des NADOVO-Logos.
Zusammenhänge & Automatismen
Warum ändern sich Statuswerte automatisch?
NADOVO stellt sicher, dass Ihre Compliance-Dokumentation konsistent bleibt. Wenn sich an einem KI-System etwas ändert, müssen die verknüpften Prozesse und Assessments überprüft werden — das folgt aus den Betreiberpflichten des EU AI Act (Art. 26, u.a. Überwachung des Betriebs).
Übersicht der automatischen Statusänderungen:
| Was Sie tun | Was NADOVO automatisch macht | Warum |
|---|---|---|
| KI-System deaktivieren | Prozesse → Pausiert, Assessments → Überprüfung erforderlich | System nicht mehr in Betrieb, Prozesse können nicht weiterlaufen |
| Prozess archivieren | Alle Assessments des Prozesses → Archiviert | Der Prozess ist am Ende seines Lebenszyklus; die Bewertungen bleiben als Nachweis einsehbar |
| KI-System reaktivieren | Alle pausierten Prozesse → wieder Freigegeben | System ist wieder in Betrieb |
| Neue Version des KI-Systems freigeben | Alte Prozesse → Pausiert | Altes System wurde ersetzt, Prozesse müssen auf neue Version umgestellt werden |
| Risikoklasse eines Prozesses ändert sich | Assessment → Überprüfung erforderlich | Risikobewertung basierte auf alter Risikoklasse |
| Neues KI-System im Prozess verknüpfen | Assessment → Überprüfung erforderlich | Risikobewertung basierte auf altem System |
| Im Assessment eine Art.-5-Praktik bestätigen | Prozess → Risikoklasse „Unzulässig" (dauerhaft) | Verbotene Praktik dokumentiert — spätere Bearbeitungen senken die Klasse nicht wieder |
Faustregel: Wenn NADOVO einen Status automatisch ändert, zeigt die Plattform Ihnen den nächsten Schritt direkt in der Übersicht an. Folgen Sie einfach den Hinweisen.
Wie filtere ich die Übersichten — und warum sehe ich archivierte Einträge nicht?
Die Übersichten für KI-Systeme, KI-Prozesse, Risiko-Assessments, das KI-Content-Register, die KI-Vorfälle, die KI-Kompetenz und die Maßnahmen haben dieselbe Filterleiste. Alle Filter starten leer, sodass die Beschriftung lesbar bleibt; erst Ihre Auswahl schränkt die Liste ein. Die Reihenfolge der Filter spiegelt die Spalten der Übersicht.
Der Filter „Nächster Schritt" (KI-Systeme, KI-Prozesse, Risiko-Assessments, KI-Content-Register) macht aus der Übersicht eine Arbeitsliste: Sie filtern nach dem, was tatsächlich ansteht — etwa „Bearbeiten", „Einreichen", „Freigeben", „Überprüfung starten", im Content-Register „Prüfen & freigeben", oder „Konform dokumentiert". Die Auswahl passt sich dynamisch an: angeboten wird nur, was in Ihrer Liste auch vorkommt. Die KI-Vorfall-Übersicht hat statt dessen einen Filter „Meldepflicht" (Gemeldet / Pflicht / Keine); die KI-Kompetenz filtert nach Art, Mitarbeiter und Status; die Maßnahmen nach Prozess, Verantwortlicher, Fälligkeit und Status.
Warte-Hinweise sind bewusst keine Filterwerte. Zustände wie „Prozess zuerst aktualisieren", „KI-System zuerst aktivieren" oder „Neue Version vorhanden" erscheinen zwar in der Spalte, lassen sich aber nicht filtern — sie beschreiben ein Warten auf etwas anderes, keinen Schritt, den Sie abarbeiten können.
Warum fehlen archivierte Einträge? Ohne Auswahl im Status-Filter zeigt die Übersicht alles außer dem jeweiligen Endzustand:
| Übersicht | Standardmäßig ausgeblendet | So blenden Sie sie ein |
|---|---|---|
| KI-Prozesse | „Archiviert" | Im Status-Filter „Archiviert" auswählen |
| Risiko-Assessments | „Archiviert" | Im Status-Filter „Archiviert" auswählen |
| KI-Content-Register | „Archiviert" | Im Status-Filter „Archiviert" auswählen |
| KI-Systeme | „Abgelöst" | Im Status-Filter „Abgelöst" auswählen |
| KI-Vorfälle | „Storniert" und „Archiviert" | Den jeweiligen Wert im Status-Filter auswählen |
| KI-Kompetenz | „Archiviert" | Im Status-Filter „Archiviert" auswählen |
| Maßnahmen | „Archiviert" | Im Status-Filter „Archiviert" auswählen |
Deaktivierte KI-Systeme sind dagegen standardmäßig sichtbar — sie sind kein Endzustand, sondern warten auf eine Entscheidung. Ebenso bleiben gelöste KI-Vorfälle standardmäßig sichtbar; nur „Storniert" und „Archiviert" sind ausgeblendet.
In welcher Reihenfolge stehen die Einträge — und kann ich selbst sortieren?
Standardreihenfolge: Ohne eigene Sortierung stehen die zuletzt angelegten Einträge oben — in der Regel nach Anlagedatum, im Modul „KI-Kompetenz" nach dem Datum der Befähigung und bei KI-Vorfällen nach Entdeckungsdatum.
Selbst sortieren: Klicken Sie auf eine Spaltenüberschrift, um nach dieser Spalte zu sortieren; ein zweiter Klick kehrt die Richtung um. Ein Pfeil-Symbol neben der Überschrift zeigt die aktive Sortierung an.
Berechnete Spalten wie „Nächster Schritt", „Meldepflicht", „Frist" oder „Modelle" sowie die Aktionen-Spalte sind nicht sortierbar.
Spaltenbreite anpassen: In allen sieben Übersichten lässt sich die Namensspalte verbreitern oder schmaler ziehen. Fahren Sie auf die Spaltentrennung rechts neben der Überschrift — es erscheint ein Doppellinien-Symbol und der Mauszeiger wird zum Doppelpfeil — und ziehen Sie. Ein Doppelklick darauf passt die Spalte automatisch an den längsten Eintrag an. Die eingestellte Breite bleibt je Übersicht auf diesem Gerät gespeichert.
Hinweis für die Risiko-Assessments: Bei einer neuen Version eines Assessments zählt für die Reihenfolge das Anlagedatum der neuen Version — deshalb kann ein Assessment mit älterer ID oben stehen. Über die Spaltenüberschrift „Assessment-ID" sortieren Sie stattdessen nach ID.
Wie hängen KI-System, Prozess und Assessment zusammen?
Die drei Elemente sind hierarchisch verknüpft:
KI-System (z.B. "ChatGPT")
|
|-- In Betrieb, v1.2.0
|
+-- KI-Prozess (z.B. "Kundensupport")
| |
| |-- Freigegeben, v1.0.0
| |
| +-- Assessment (Risikobewertung)
| |-- Genehmigt
|
+-- KI-Prozess (z.B. "Content-Erstellung")
|
|-- Entwurf, v1.0.0Regel: Ein KI-System muss "In Betrieb" sein, bevor verknüpfte Prozesse freigegeben werden können. Ist der Assessment-Status „Erforderlich" (bei Hochrisiko immer, siehe Assessment), muss zusätzlich ein genehmigtes Assessment vorliegen, bevor der Prozess freigegeben werden kann.
Änderungen fließen von oben nach unten: Wenn sich das KI-System ändert, werden die Prozesse und Assessments automatisch aktualisiert. Umgekehrt gilt das nicht — eine Änderung am Assessment hat keine Auswirkung auf das KI-System.
Hilfe & Support
Was sind „Bekannte Probleme" und wo finde ich sie?
Unter Hilfe & Support zeigt der Bereich „Dokumentation" vier Kacheln: Erste Schritte, Module, FAQ und „Bekannte Probleme" (leicht rötlich hervorgehoben). Ein Klick auf „Bekannte Probleme" öffnet ein Fenster mit allen aktuell bekannten Störungen — je Eintrag mit Titel, betroffenem Bereich, Datum, einer kurzen Beschreibung, einem Status und – falls vorhanden – einem Workaround.
Wir pflegen diese Liste, damit Sie sofort sehen, ob ein Verhalten bereits bekannt ist und an einer Lösung gearbeitet wird. So müssen Sie es nicht separat melden.
Was bedeuten die Status?
- In Analyse — wir untersuchen gerade die Ursache; ein Workaround steht noch nicht fest.
- Workaround — es gibt einen Workaround, den Sie bis zur Behebung nutzen können (siehe Eintrag).
- Ist ein Problem behoben, verschwindet der Eintrag wieder aus der Liste.
Mein Problem steht in der Liste — was soll ich tun? Nichts weiter — wir kennen es und arbeiten daran. Ist ein Workaround angegeben, können Sie diesen bis zur Behebung nutzen. Ein erneutes Melden ist nicht nötig.
Mein Problem steht NICHT in der Liste? Bitte melden Sie es über Hilfe & Support → „Fehler melden", damit wir es prüfen können.
Hinweis: Ist die Liste leer, erscheint „Aktuell sind keine Probleme bekannt." — dann ist derzeit nichts bekannt.
Wie sende ich Feedback oder einen Verbesserungsvorschlag?
Auf der Seite Hilfe & Support finden Sie unter den Dokumentations-Kacheln zwei Reiter: „Feedback" (voreingestellt) und „Fehler melden". Für Ideen, Wünsche und Verbesserungsvorschläge nutzen Sie den Reiter „Feedback".
So füllen Sie das Formular aus:
- Kategorie (Pflicht) — Verbesserungsvorschlag, Neue Funktion, Bedienung oder Sonstiges.
- Betreff (Pflicht) — kurze Überschrift (mind. 3 Zeichen).
- Beschreibung (Pflicht) — was wir verbessern sollen, möglichst konkret (mind. 10 Zeichen).
- Betrifft Modul (optional) — z.B. Discover, Assess, Implement, Monitor, Dashboard oder Einstellungen.
- Priorität — Niedrig, Mittel (Standard) oder Hoch.
- Screenshot (optional) — PNG, JPG oder WebP, max. 5 MB.
Mit „Feedback senden" geht Ihre Nachricht direkt an unser Team; eine kurze Bestätigung erscheint als Hinweis. Mit „Abbrechen" leeren Sie das Formular wieder.
Wie melde ich einen Fehler (Bug)?
Funktioniert etwas nicht wie erwartet, prüfen Sie zuerst die „Bekannten Probleme" (siehe oben) — steht Ihr Problem schon dort, ist es bereits bei uns bekannt. Andernfalls melden Sie es auf der Seite Hilfe & Support über den Reiter „Fehler melden".
So füllen Sie das Formular aus:
- Fehlerkategorie (Pflicht) — Anzeigefehler, Funktionsfehler, Datenverlust, Performance oder Sonstiges.
- Betreff (Pflicht) — kurze Überschrift (mind. 3 Zeichen).
- Schritte zur Reproduktion (Pflicht) — was Sie gemacht haben, Schritt für Schritt (mind. 10 Zeichen).
- Erwartetes Verhalten (optional) — was stattdessen hätte passieren sollen.
- Betrifft Modul (Pflicht) — in welchem Bereich der Fehler auftritt.
- Schweregrad (Pflicht) — Kosmetisch, Funktional (Standard) oder Kritisch.
- Screenshot / Bildschirmaufnahme (optional) — PNG, JPG oder WebP, max. 5 MB.
- Browser / Gerät (optional) — z.B. „Chrome 120, macOS".
Mit „Fehler melden" senden Sie den Bericht an unser Team; eine kurze Bestätigung erscheint als Hinweis. Je genauer die Schritte und je konkreter der Screenshot, desto schneller können wir den Fehler nachstellen und beheben.
Stand: Juli 2026
